Weiterentwicklung der VRS-App für die Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vrs.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung der VRS-App für die Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis
Der VRS GmbH obliegt die Integration der Mobilstationen und der neu geschaffenen Mobilitätsangebote in die VRS App. Dafür sollen Mobilstationen in die Auskunftssysteme und das Routing integriert werden.
Die Schnittstellen diverser intermodaler Mobilitätsanbieter werden verknüpft, deren Verkehrsmittel in der App visualisiert und entsprechende Buchungslinks zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden diese Mobilitätsanbieter für die „erste und letzte Meile“ in das Routing in der App integriert.
Dieser Auftrag ist Teil des Kooperationsprojektes „Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis – Das Bausteinsystem“, welches in Zusammenarbeit mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis, der Wupsi GmbH, der Regionalverkehr Köln GmbH, sowie diversen Kommunen umgesetzt wird. Mit der Einrichtung von Mobilstationen und ihrer Ausstattung mit attraktiven, umweltfreundlichen Mobilitätsangeboten verfolgt das Fördervorhaben das Ziel, durch den Umstieg der Bürgerinnen und Bürger auf umweltfreundliche Verkehrsmittel, Treibhausgasemissionen einzusparen und einen Beitrag zum Klimaschutz und zu einer lebenswerten Umwelt im Rheinisch-Bergischen Kreis beizusteuern. Eine entscheidende Voraussetzung innerhalb des Fördervorhabens ist die Integration der Mobilstationen und der neu geplanten Mobilitätsangebote in die VRS-App, sodass sich Nutzerinnen und Nutzer darüber informieren und einen vereinfachten Zugang zur Buchung der Angebote bekommen. Seit dem Release im Jahr 2010 und insbesondere seit dem Start des Handytickets in 2016, ist die VRS App ein essenzielles Informations- und Ticket-Medium für die Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs im Verbundraum des VRS. Die VRS App wurde von der side by site GmbH & Co. KG (SBS) für den VRS entwickelt und wird fortlaufend von diesem Unternehmen gewartet, gepflegt und weiterentwickelt. Dabei sind regelmäßige Anpassungen und Aktualisierungen von Datenbanken sowie Programmlogiken an veränderte Rahmenbedingungen erforderlich.
Im Rahmen des beschriebenen Projektes obliegt dem VRS die Integration der Mobilstationen und der neu geschaffenen Mobilitätsangebote in die VRS App. Dafür sollen Mobilstationen in die Auskunftssysteme und das Routing integriert werden.
Die Schnittstellen diverser intermodaler Mobilitätsanbieter werden verknüpft, deren Verkehrsmittel in der App visualisiert und entsprechende Buchungslinks zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden diese Mobilitätsanbieter für die „erste und letzte Meile“ in das Routing in der App integriert.
Des Weiteren sind umfangreiche Anpassungen der intermodalen Karte, der Verbindungssuche und des generellen User Interface nötig, um die einzelnen Funktionen einfach und intuitiv nutzbar zu machen.
Nicht zuletzt wird eine anbieteroffene Schnittstelle für Mitfahrbörsen programmiert. Darüber soll es Anbieter von Mitfahrbörsen ermöglicht werden, ihre Systeme mit der VRS App zu verbinden. In der VRS App werden die Mitfahrbörsen dann in die Verbindungssuche integriert.
EFRE-0500112
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2; lit. c) VgV vergeben, da wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten allein das Unternehmen side by site GmbH & Co. KG die Leistung erbringen kann.
Dies ist aus folgendem Grund der Fall:
Der Auftraggeber hat für die VRS App ein ausschließliches Nutzungsrecht, der Zugriff auf den Quellcode ist dem Auftraggeber jedoch nicht gestattet. Wie bereits dargestellt, beinhaltet die Leistung die Weiterentwicklungen der VRS App. Da für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung der in Rede stehenden Projektbausteine bzw. Funktionserweiterungen zwingend die Bearbeitung des Quellcodes und damit ein Eingriff in die Programmstruktur vonnöten ist, kann allein die side by site GmbH & Co. KG die gewünschte Leistung erbringen. Nur die side by site GmbH & Co. KG ist ein Eingriff in die Appstruktur in vollem Umfang möglich. Jedes andere Unternehmen wäre zu einer Urheberrechtsverletzung gezwungen, wollte es die Leistung im gewünschten Umfang und auf Basis der bereits vorhandenen Produkte erbringen.
Die Dienstleistungen können aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2, lit. c) VgV nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Weiterentwicklung der VRS-App für die Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein geltend gemachter Verstoß gegen Vergabevorschriften muss vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Gemäß § 135 Abs. 3 GWB kann der hier in Bezug genommene Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen werden. Ein Antrag auf Nachprüfung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Vergaberecht kann also nur in der Zeit zwischen dem Tag dieser Bekanntmachung und dem Abschluss des Vertrages (also frühestens 10 Kalendertage ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, § 135 Abs. 1 und Abs. 2 GWB) eingelegt werden. Geht der Antrag später ein und ist der Vertrag dann schon abgeschlossen, kann die Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html