TECHNISCHE WERKE SCHUSSENTAL GMBH & CO. KG Vergabe ERRICHTUNG EINES FERNWÄRMENETZES IN RAVENSBURG - Rudolfstraße ROHRLEITUNGSBAU (LOS 1) UND TIEFBAU (LOS 2) - Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1744
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tws.de
Abschnitt II: Gegenstand
TECHNISCHE WERKE SCHUSSENTAL GMBH & CO. KG Vergabe ERRICHTUNG EINES FERNWÄRMENETZES IN RAVENSBURG - Rudolfstraße ROHRLEITUNGSBAU (LOS 1) UND TIEFBAU (LOS 2) -
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind der Rohrleitungsbau (Los 1) und Tiefbau (Los 2). Die Leistungen sollen ab August 2022 beginnen und müssen zwingend bis KW 48 2022 fertiggestellt werden.
Rohrleitungsbau
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Rohrleitungsbau. Die Leistungen sollen ab August 2022 beginnen und müssen zwingend bis KW 48 2022 fertiggestellt werden.
Gegenstand der Ausschreibung der TWS ist die Errichtung eines Fernwärmenetzes in Ravensburg. Hierfür erhält die TWS EFRE-Fördermittel.
Tiefbau
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Tiefbau. Die Leistungen sollen ab August 2022 beginnen und müssen zwingend bis KW 48 2022 fertiggestellt werden.
Gegenstand der Ausschreibung der TWS ist die Errichtung eines Fernwärmenetzes in Ravensburg. Hierfür erhält die TWS EFRE-Fördermittel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
zu (2): Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens EUR 1,0 Mio. brutto betragen.
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte, über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
(2) Los 1: Eigenerklärung über das Vorliegen von fertiggestellten Referenzen über die Ausführung von Rohrleitungsbau mit geschweißten Kunststoff-Mantel-Rohren für einen öffentlichen Auftraggeber/ Sektorenauftraggeber mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 100.000 netto in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Abnahme frühestens am 01.01.2017).
Los 2: Eigenerklärung über das Vorliegen von fertiggestellten Referenzen über die Ausführung von Tiefbauarbeiten im Altstadt-/Innenstadtbereich für einen öffentlichen Auftraggeber/ Sektorenauftraggeber mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 100.000 netto in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Abnahme frühestens am 01.01.2017).
Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Namen des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Auftragsvolumen
zu (1): Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens 10 Personen betragen haben.
zu (2):
Los 1: Eigenerklärung über das Vorliegen von drei fertiggestellten Referenzen über die Ausführung von Rohrleitungsbau mit geschweißten Kunststoff-Mantel-Rohren für einen öffentlichen Auftraggeber/ Sektorenauftraggeber mit einem Auftragswert in Höhe von jeweils mindestens EUR 100.000 netto in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Abnahme frühestens am 01.01.2017).
Los 2: Eigenerklärung über das Vorliegen von drei fertiggestellten Referenzen über die Ausführung von Tiefbauarbeiten im Altstadt-/Innenstadtbereich für einen öffentlichen Auftraggeber/ Sektorenauftraggeber mit einem Auftragswert in Höhe von jeweils mindestens EUR 100.000 netto in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Abnahme frühestens am 01.01.2017).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Das Angebotsformular ist unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRVNS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.