NGA-Breitbandausbau, Schulen & Gewerbe-/Industriegebiete im Kreis Höxter Referenznummer der Bekanntmachung: 97/2021
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höxter
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-hoexter.de
Abschnitt II: Gegenstand
NGA-Breitbandausbau, Schulen & Gewerbe-/Industriegebiete im Kreis Höxter
Der Auftraggeber beabsichtigt die Förderung der Errichtung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur in den unterversorgten Schulen sowie Gewerbe- und Industriegebiete im Kreis Höxter, die durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber („Netzbetreiber“) errichtet und betrieben werden soll. Dieser erhält vom Auftraggeber einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs (Wirtschaftlichkeitslücke) für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Vergeben wird eine Dienstleistungs-Konzession. Der gemäß Vergabeentscheidung zu schließende Vertrag steht unter Genehmigungsvorbehalt der Bewilligungsbehörde des Landes.
Los-Nr.: 1 - Beverungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgten Adressen im Los-Nr.: 1 – Beverungen; hier: 5 zu versorgende Schulstandorte.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Los Nr.: 2 - Brakel
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgten Adressen im Los-Nr.: 2 – Brakel; hier: 20 zu versorgende Gewerbeeinheiten.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Los-Nr.: 3 - Höxter
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgten Adressen im Los-Nr.: 3 – Höxter; hier: 5 zu versorgende Schulstandorte und 65 zu versorgende Gewerbeeinheiten.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Los-Nr.: 4 - Steinheim
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgten Adressen im Los-Nr.: 4 – Steinheim; hier: 167 zu versorgende Gewerbeeinheiten.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Los Nr.: 5 - Willebadessen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgten Adressen im Los-Nr.: 5 – Willebadessen; hier: 47 zu versorgende Gewerbeeinheiten.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los-Nr.: 1 - Beverungen
Ort: Beverungen
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37688
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los Nr.: 2 - Brakel
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los-Nr.: 3 - Höxter
Ort: Beverungen
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37688
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los-Nr.: 4 - Steinheim
Ort: Beverungen
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37688
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los Nr.: 5 - Willebadessen
Ort: Beverungen
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37688
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.