Generalsanierung Schulzentrum Bad Schussenried - Pavillonschule
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bad Schussenried
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88427
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-schussenried.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Schulzentrum Bad Schussenried - Pavillonschule
Komplettsanierung Pavillonschule
Zimmererarbeiten
Ertüchtigung Baukonstruktion, Neubau
Eingeschossige Holzständerwände ca. 275 m² mit
Brettstapeldecke, Grundfläche ca. 370 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung ins Berufsregister
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Angabe Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Angabe, dass in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
3 technische Referenzen
Anzahl Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland