Erweiterung Altfriedschule, Frintroper Str. 432a, Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-075
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Altfriedschule, Frintroper Str. 432a, Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten
Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten im Rahmen der Erweiterung der Altfriedschule in Essen.
Fliesen: Vorbereitende Arbeiten, Boden (ca. 170 m2)- und Wandfliesen (ca. 270 m2) verlegen, Spiegel einbauen, Profile, Fugen- und Abdichtungsarbeiten,
Betonwerkstein: Vorbereitende Arbeiten, ca. 380 m2 Boden aus Betonwerkstein erstellen, Treppenstufen, Imprägnierung, Fugen
erstellen.
Altfriedschule Frintroper Str. 432 a 45359 Essen
siehe beiliegendes Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe FHV Ohrdruf GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ohrdruf
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99885
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]34
Fax: [gelöscht]28
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYR98
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]