Randstraße 38, 47804 Krefeld -Errichtung einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise -DIN18382 -Elektro-,Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-32-dp-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Randstraße 38, 47804 Krefeld -Errichtung einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise -DIN18382 -Elektro-,Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
Neubau einer zweigeschossigen, nicht-unterkellerten Kindertageseinrichtung
Neubau KITA Randstraße Randstraße 38 47804 Krefeld
Die Ausschreibung der elektrischen Anlage beinhaltet eine Niederspannungshauptver-teilung, 8 Unterverteilungen, ungefähr 16 Kilometer Elektroleitungen, 316 Leuchten für die Allgemeinbeleuchtung, 16 Sicherheitsleuchten als Einzelbatterieleuchten, eine na-türliche Rauchabzugsanlage, eine Türsprechanlage, eine Sonnenschutzanlage, eine Einbruchmeldeanlage und einen Netzwerkschrank. Die Verlegung der Elektroleitungen erfolgt in den Wänden in vorgelegten Lerrrohren und in Zwischendecken auf Trassen und durch Befestigung mit Schellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Randstraße 38,47804 Krefeld -Errichtung einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauwelse-DIN 18382 -Elektro-, Sicherheits- und lnformationstechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41169
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DMUD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de