Einmalhandschuhe für den LWL Referenznummer der Bekanntmachung: RVÜ-005-12-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Einmalhandschuhe für den LWL
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einmalhandschuhen für den LWL
Nitrilhandschuhe
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) für die Lieferung von Nitrilhandschuhen für diverse LWL-Einrichtungen mit nicht mehr als drei Unternehmen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt. Die nach Angebotsprüfung und Wertung drei erstplatzierten Unternehmen werden Vertragsparteien dieser Rahmenvereinbarung. Nur mit diesen Unternehmen werden Mini-Wettbewerbe für eine Vertragslaufzeit von jeweils 6 Monaten durchgeführt. Vom Vertragsbeginn 01.10.22 bis zum 31.03.23 wird das Unternehmen mit dem im offenen Verfahren ursprünglich wirtschaftlichsten Angebot gem. Wertungskriterien mit der Lieferung der medizinischen Einmalhandschuhe beauftragt. Für die zweite bis vierte Vertragsphase finden sodann die Mini-Wettbewerbe ausschließlich mit den drei ausgewählten Unternehmen mit dem Wertungskriterium 100% Preis statt.
Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
I. Geschätzte Auftragsmenge
- Gesamtauftragsmenge Los 1 - Nitrilhandschuhe: ca. 21 Mio. Stück
Die im Einzelnen voraussichtlichen, geschätzten Auftragsmengen in Stück für die gesamte Vertragslaufzeit (2 Jahre) sind dem Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses zu entnehmen.
Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, VI).
II. Höchstmenge
- Höchstmenge Los 1 - Nitrilhandschuhe: 25,2 Mio. Stück
Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.
Im Rahmen der Qualitätsbewertung findet zunächst eine eintägige und darauf folgend eine zweiwöchige Bemusterung statt.
Weitergehende Informationen sind der Anlage A - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Latexhandschuhe
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) für die Lieferung von Latexhandschuhen für diverse LWL-Einrichtungen mit nicht mehr als drei Unternehmen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt. Die nach Angebotsprüfung und Wertung drei erstplatzierten Unternehmen werden Vertragsparteien dieser Rahmenvereinbarung. Nur mit diesen Unternehmen werden Mini-Wettbewerbe für eine Vertragslaufzeit von jeweils 6 Monaten durchgeführt. Vom Vertragsbeginn 01.10.22 bis zum 31.03.23 wird das Unternehmen mit dem im offenen Verfahren ursprünglich wirtschaftlichsten Angebot gem. Wertungskriterien mit der Lieferung der medizinischen Einmalhandschuhe beauftragt. Für die zweite bis vierte Vertragsphase finden sodann die Mini-Wettbewerbe ausschließlich mit den drei ausgewählten Unternehmen mit dem Wertungskriterium 100% Preis statt.
Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
I. Geschätzte Auftragsmenge
- Gesamtauftragsmenge Los 2 - Latexhandschuhe: ca. 1,35 Mio. Stück
Die im Einzelnen voraussichtlichen, geschätzten Auftragsmengen in Stück für die gesamte Vertragslaufzeit (2 Jahre) sind dem Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses zu entnehmen.
Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, VI).
II. Höchstmenge
- Höchstmenge Los 2 - Latexhandschuhe: 1,62 Mio. Stück
Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.
Im Rahmen der Qualitätsbewertung findet zunächst eine eintägige und darauf folgend eine zweiwöchige Bemusterung statt.
Weitergehende Informationen sind der Anlage A - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung), Informationen zu betrieblichen Umweltmanagementmaßnahmen, einzureichen.
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beigefügt:
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Angaben in Form von Eigenerklärungen in der Anlage B1 (Vordruck Bietereignung) über den Gesamtumsatz in Euro brutto in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) sowie Gesamtumsatz in Euro brutto im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind min. 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen je Los sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind.
Sofern Sie bereits für den LWL als Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Medizinischem Sachbedarf bzw. Einmalhandschuhe tätig sind / waren, können Sie den LWL als Referenz benennen.
Folgende Informationen sind anzugeben:
- Auftraggeber
- Telefonnummer
- Kurzbeschreibung des Auftrags: Produkte, Vertragsform, Anzahl der Lieferadressen, Anzahl der Rechnungsadressen, Auftragsvolumen in EUR pro Jahr (netto), Dauer / Länge der Zusammenarbeit
Es sind min. 2 Referenzen (wie beschrieben) zu benennen.
Art und Umfang der Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich bei der jeweiligen Referenz um
- einen Vertrag mit diversen Anlieferstellen und Rechnungsadressen handelt (mindestens 10 Anlieferstellen),
- die Lieferung über einen längeren Zeitraum (mindestens 1 Jahr) erfolgt ist und
- es sich um ein vergleichbares Auftragsvolumen pro Jahr (netto) handelt.
Art des Auftraggebers ist vergleichbar, wenn es sich bei der jeweiligen Referenz um eine Gesundheitseinrichtung handelt (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und Heimeinrichtungen, Mitglied an einer Einkaufsgemeinschaft für Krankenhäuser, regelmäßige Lieferung an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z.B. Feuerwehr, THW, Polizei oder gemeinnützige Vereine im Rettungsdienst) etc.)
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B). Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Rahmenvereinbarung (siehe Vergabeunterlagen, Anlage C) einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zum Vergabeverfahren
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens
anzufordern bis zum 04.07.2022.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen.
Es gilt deutsches Recht.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.