Hygienepapier Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-005-11-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Hygienepapier
Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Hygienepapier für diverse Einrichtungen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL)
Toilettenpapier und sonstiger Bedarf
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine max. Laufzeit von 48 Monaten über den Kauf und die Lieferung von Toilettenpapier, Servietten und Küchenpapier für die Einrichtungen und Dienststellen des LWL in Westfalen-Lippe
Voraussichtliche Auftragswertschätzung in EUR (netto) für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) in EUR gem. § 3 Abs. 4 VgV: 845.000,- €
Maximale (optionale) Höchstmenge in EUR (netto) für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) gem. § 3 Abs. 4 VgV: 1.700.000,- €
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 7 Monate (31.01.) vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (31.08.2026).
Handtuchpapier
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine max. Laufzeit von 48 Monaten über den Kauf und die Lieferung von Handtuchpapier für die Einrichtungen und Dienststellen des LWL in Westfalen-Lippe
Voraussichtliche Auftragswertschätzung in EUR (netto) für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) in EUR gem. § 3 Abs. 4 VgV: 950.000,- €
Maximale (optionale) Höchstmenge in EUR (netto) für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) gem. § 3 Abs. 4 VgV: 2.000.000,- €
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 7 Monate (31.01.) vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (31.08.2026).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) sowie Informationen zu
betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementmaßnahmen einzureichen.
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben):
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
- er /sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat,
- er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt,
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten, oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens zwei Referenzen (nicht älter als zwei Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind. Dabei sind der Name des Auftraggebers, die Telefonnummer,
Kurzbeschreibung des Auftrags sowie die Dauer/Länge der Zusammenarbeit anzugeben.
Sofern eine Rahmenvertragsbeziehung über die Lieferung von Hygienepapier mit dem LWL besteht/bestand, kann der LWL als Referenz benannt werden.
Als Referenz gilt immer die Gesamteinheit (z.B. Stadtverwaltung XX). Es ist nicht zulässig die Gesamteinheit auf einzelne Untereinheiten aufzuteilen, um die Anzahl der Referenzen zu erfüllen (z. B. Stadtverwaltung XX Abteilung aa, Stadtverwaltung XX Abteilung bb). Die Auftraggeber der Referenzen müssen unterschiedlich sein und dürfen nicht zu einer Gesamtheit gehören.
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen benennen, die nicht älter als zwei Jahre sind. Die Referenzen sollten hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen sein.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B). Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag (siehe Vergabeunterlagen, Anlage E) einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.