SPOT Monitore für Knappschaft Kliniken Referenznummer der Bekanntmachung: 2022JBA009
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44892
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kk-service.de
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-bochum.de
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-Bottrop.de
Ort: Püttlinge
NUTS-Code: DEC Saarland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-saar.de
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-vest.de
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergmannsheil-buer.de
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-westfalen.de
Ort: Würselen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinmaasklinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
SPOT Monitore für Knappschaft Kliniken
SPOT Monitore für Knappschaft Kliniken
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über den Kauf von SPOT Monitoren, Zubehör, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien der Firma Welch Allyn/Hillrom. Entsprechende Technik wird bereits in allen Knappschaft Kliniken eingesetzt. Schätzungsweise sollen rund 125 weitere Geräte gekauft werden. Um die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung nachvollziehbar zu machen, erfolgt ein Vertriebswettbewerb.
In die Rahmenvereinbarung werden alle Bieter aufgenommen, die ein vollständiges Angebot abgegeben und die Eignungskriterien erfüllt haben. Für die Vornahme von Einzelaufträgen wird eine Rangfolge nach der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote vorgenommen. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist zu 100% der Preis maßgeblich. Die Einzelaufträge erfolgen dann entsprechend der Rangreihenfolge. Abweichungen von der Rangreihenfolge sind zulässig, wenn:
• aufgrund von Preisänderungen seitens eines Auftragnehmers eine wirtschaftlichere Bestellung bei einem anderen Rahmenvertragspartner möglich ist
• ein Auftragnehmer die in einem Einzelauftrag festgelegte Reaktionszeit oder die geforderte Qualität der Aufgabenerledigung nicht einhalten kann.
Die Preise im Preisblatt sind Festpreise und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit. Die dazu angegebenen Mengen spiegeln den geschätzten Bedarf. In Bezug auf Zubehör, Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien kann der Bedarf höher ausfallen. Eine Mindestabnahme oder mengenmäßige Begrenzung wird nicht festgelegt. Die tatsächliche Begrenzung ergibt sich aus der Begrenzung der abrufberechtigten Stellen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich nach Zuschlag bestellten Mengen.
Der Auftragnehmer übernimmt Verkauf und Lieferung. Nach Bedarf führt der Auftragnehmer eine Ersteinweisung im Zusammenhang durch. Grundsätzlich werden Folge-Einweisungen (z.B. bei Personalwechsel) durch das Klinikpersonal selbst vorgenommen. Ggf. notwendige Wartungs- und Servicearbeiten sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. Rechnungs- und Lieferadressen werden von den jeweiligen Auftraggebern bei der Bestellung angegeben. Die Rechnungs- und Lieferanschriften werden vom Auftragnehmer bei Bedarf kostenlos geändert/ergänzt. Erfüllungsort ist beim jeweiligen Auftraggeber bzw. an der in der Einzelbestellung angegebenen Anlieferadresse. Die Lieferung erfolgt versandkostenfrei.
Sollte der Hersteller einen Artikel ohne Nachfolgemodell abkündigen entfällt der Artikel. Der Auftragnehmer kann Nachfolgeartikel anbieten. Ein Nachfolgeartikel muss mindestens die Anforderungen an das Vorprodukt erfüllen und darf bezogen auf das Preis-Leistungsverhältnis nicht teurer sein als das Vorprodukt. Zur Bemessung werden zu den im Preisblatt abgefragten Artikeln Rabattsätze auf den allgemeinen Listenpreis des Herstellers) abgefragt. Bei Nachfolgemodellen wird der Auftragnehmer einen identischen Rabattsatz gewähren. Im Fall neuer Modelle werden die Parteien abstimmen, unter welche Rabattklasse das neue Modell einzugruppieren ist. Sollte keine Einigung zustande kommen, wird das neue Modell nicht Bestandteil des Vertrages. Änderungen der Preise können grundsätzlich eine Änderung der Rangfolge unter den Rahmenvertragspartnern bedingen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab Zuschlag. Der Vertrag verlängert sich drei Mal um jeweils 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 48 Monaten kann der Vertrag einvernehmlich um jeweils ein Jahr verlängert werden. Abrufe können bis zum letzten Tag der Laufzeit erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mittels Eigenerklärung (Formblatt Anlage 06) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://
www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
Jeder Bieter muss mindestens drei (3) geeignete Referenzen einreichen.
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem Zeitraum seit dem 01.01.2019 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand der Verkauf von SPOT-Monitoren war bzw. ist.
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-iminternet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene
Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung de
r Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html)
die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe
des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)