Dienstleistungen zur Klinischen Chemie, Immunchemie, Hämostaseologie und Urindiagnostik für die Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sbk-vs.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zur Klinischen Chemie, Immunchemie, Hämostaseologie und Urindiagnostik für die Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH
Das Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen ist Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Freiburg und ist mit 1.000 Betten an zwei Standorten einer der großen Zentralversorger im südlichen Baden-Württemberg. Das Klinikum gehört zu den zehn größten nicht universitären Kliniken in Baden-Württemberg und zu den 80 größten Kliniken in Deutschland. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Erbringung von Dienstleistungen für die Klinische Chemie, Immunchemie, Hämostaseologie und Urindiagnostik der Schwarzwald-Baar Kliniken an den beiden Standorten Villingen-Schwenningen und Donaueschingen.
Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH
- Standort Villingen-Schwenningen
- Standort Donaueschingen
Der Leistungsumfang umfasst die Ausführung aller Lieferungen und Leistungen, u.a. Koordinierung, Herstellung, Errichtung, Montage, Inbetriebnahme und Prüfung, für die betriebsbereite, funktionsgerechte und abnahmefähige Einführung von Analyseautomaten inkl. Lieferung der benötigten Reagenzien, Kontrollen, Kalibratoren und sonstigen Verbrauchsmaterialien für die Bereiche Klinische Chemie, Immunchemie, Hämostaseologie und Urindiagnostik über eine Vertragslaufzeit von 84 Monaten mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Für das Zentrallabor am Standort Villingen-Schwenningen soll eine Vollautomation für die Bereiche Klinische Chemie, Immunchemie, Hämostaseologie und Urindiagnostik inkl. Prä- und Postanalytik angeboten werden. Für den Standort Donaueschingen sind stand-alone Systeme für die Bereiche Klinische Chemie, Immunchemie, Hämostaseologie und Urindiagnostik (exkl. Sediment) vorzusehen.
In diesen Bereichen werden am Standort Villingen-Schwenningen ca.2 Mio. Analysen und am Standort Donaueschingen ca. 230.000 Analysen im Jahr erbracht.
Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate
Der Auftraggeber verzichtet auf die Erstellung einer Auftragsbekanntmachung nach §37 Absatz 1 VgV, da die Dienstleistung, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sein wird, in der Vorinformation benannt wird.
Wir bitten Sie Ihr Interesse bei der angegebenen Kontaktstelle innerhalb der angegebenen Frist (siehe IV.2.2) zu bekunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Name, Sitz, Rechtsform der Gesellschaft, kurze Unternehmensbeschreibung
- Nachweis, dass der Bewerber im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
- Eigenerklärung Bietergemeinschaft
- Angaben zur Mitarbeiterentwicklung
- Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement und Umweltmanagement
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme für Vermögensschäden, Personen und Sachschäden jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR, mind. 2-fach maximiert im Versicherungsjahr) oder die unbedingte Erklärung eine solche Versicherung abzuschließen in Verbindung mit der Erklärung der Versicherung zur
Abschlussbereitschaft bei Zuschlag.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen jeweils auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Der Bewerber muss den Nachweis führen (kurze Projektbeschreibung), dass er über vergleichbare Analysesysteme und Diagnostika verfügt, die seit mindestens 12 Monaten in mindestens 3 vergleichbaren Laboratorien im Routinebetrieb eingesetzt werden,
- Angabe, ob der Bieter eine eigene, zertifizierte Serviceorganisation vorhält, so dass Wartungs-und Instandsetzungsarbeiten für die Analysengeräte eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können,
Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 51 VgV, die Anzahl der geeigneten Bewerber /Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die ihr Interesse form- und fristgerecht bekundet haben sowie nach den Ausführungen dieser Bekanntmachung, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
B) Ablauf des Verfahrens
1) Phase Interessenbekundung:
Interessenten müssen ihr Interesse per Email an die genannte Kontaktstelle bekunden. Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase Interessensbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 38 Abs. 4 VgV). Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 8Abs. 5 VgV).
Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2) Phase Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, erhalten Zugang zu den vollständigen finalen Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages(Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf
jedoch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages.
Aufgrund der Veröffentlichung einer regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachung werden die Dokumente mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
3) Phase Angebotsphase:
Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben, werden vom AG zur Angebotsabgabe aufgefordert.
C) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuettemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.