Kanal- und Senkenreinigung im Stadtgebiet Kaarst Referenznummer der Bekanntmachung: 66/2022/04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaarst
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kaarst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanal- und Senkenreinigung im Stadtgebiet Kaarst
Kanal- und Senkenreinigung im Stadtgebiet Kaarst
Länge des Kanalnetzes ca. 195km (Mischwasserkanal, Pumpstationen, Großprofilreinigung)
Anzahl der Senken ca. 7.100
Reinigung der Kanäle, Großraumprofilreinigung, TV Untersuchung
Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin Am Neumarkt 2 41564 Kaarst Kanalreinigung im gesamten Stadtgebiet Kaarst
Kanalreinigung der nicht begehbaren Kanäle, Kanalreinigung der begehbaren Kanäle, Stundenlohnarbeiten, Wurzelschneidearbeiten, Kanal-TV-Untersuchungen, Kanal-TV-Untersuchung verschiedener Kanalstrecken im Stadtgebiet
Länge des Kanalnetzes im Stadtgebiet Kaarst: ca. 195km
Der Reinigungsvertrag kann durch den Auftraggeber mit schriftlicher Erklärung an den Auftragnehmer zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die schriftliche Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweils geltenden End-Datum des Reinigungsvertrages zugegangen sein.
Nach Ablauf der zweiten Verlängerungsoption verlängert sich der Reinigungsvertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit schriftlicher Erklärung gekündigt wird. Die schriftliche Erklärung muss der anderen Vertragspartei spätestens sechs Monate vor dem jeweils geltenden End-Datum des Reinigungsvertrages zugegangen sein.
Der Reinigungsvertrag kann durch den Auftraggeber mit schriftlicher Erklärung an den Auftragnehmer zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die schriftliche Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweils geltenden End-Datum des Reinigungsvertrages zugegangen sein.
Nach Ablauf der zweiten Verlängerungsoption verlängert sich der Reinigungsvertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit schriftlicher Erklärung gekündigt wird. Die schriftliche Erklärung muss der anderen Vertragspartei spätestens sechs Monate vor dem jeweils geltenden End-Datum des Reinigungsvertrages zugegangen sein.
Reinigung der Straßeneinläufe
Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin Am Neumarkt 2 41564 Kaarst Kanalreinigung im gesamten Stadtgebiet Kaarst
Reinigung der Straßeneinläufe
Reinigung der Trocken-Nasssenken
Anzahl der Senken im Stadtgebiet Kaarst: ca. 7.100 Stück
Der Reinigungsvertrag kann durch den Auftraggeber mit schriftlicher Erklärung an den Auftragnehmer zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die schriftliche Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweils geltenden End-Datum des Reinigungsvertrages zugegangen sein.
Nach Ablauf der zweiten Verlängerungsoption verlängert sich der Reinigungsvertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit schriftlicher Erklärung gekündigt wird. Die schriftliche Erklärung muss der anderen Vertragspartei spätestens sechs Monate vor dem jeweils geltenden End-Datum des Reinigungsvertrages zugegangen sein.
Der Reinigungsvertrag kann durch den Auftraggeber mit schriftlicher Erklärung an den Auftragnehmer zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die schriftliche Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweils geltenden End-Datum des Reinigungsvertrages zugegangen sein.
Nach Ablauf der zweiten Verlängerungsoption verlängert sich der Reinigungsvertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit schriftlicher Erklärung gekündigt wird. Die schriftliche Erklärung muss der anderen Vertragspartei spätestens sechs Monate vor dem jeweils geltenden End-Datum des Reinigungsvertrages zugegangen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 44 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB, abzugeben bei Angebotsabgabe im Formular "Eigenerklärung zur Eignung"
-Nachweis Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und Eintragung in das Berufsregister Ihres Firmen- oder Wohnsitzes, vorzulegen bei Angebotsabgabe im Formular "Eigenerklärung zur Eignung"
-Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Sozialversicherungsträger sowie des zuständigen Finanzamtes, vorzulegen bei Angebotsabgabe
-Nachweis des Gesamtjahresumsatzes des Betriebs, Mitteilung über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich ds Auftrags der letzten drei Jahre, anzugeben im Formular "Eigenerklärung zur Eignung"
-Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR vorzulegen bei Angebotsabgabe und anzugeben im Formular "Eigenerklärung zur Eignung"
Höhe der Deckungssumme der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: mindestens 5.000.000,00 EUR
-Auflistung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in vergleichbarem Umfang in den letzten drei Jahrens unter Berücksichtigung, ob auf beide Lose oder jeweils eines der Lose angeboten wird, anzugeben im Formular "Eigenerklärung zur Eignung". Die Bewertung als "Aufträge in vergleichbarem Umfang" orientiert sich an der Anzahl der Senken ( 7.100 Stk.) und der Länge des Kanalnetzes (195 km), daher sind entsprechende Angaben dazu zu machen.
-Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, anzugeben bei Angebotsabgabe im Formular "Eigenerklärung zur Eignung"
-Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben bei Angebotsabgabe im Formular "Eigenerklärung zur Eignung"
-Aufstellung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, anzugeben bei Angebotsabgabe im Formular "Eigenerklärung zur Eignung"
- Nachweis Gütesicherung Kanalbau RAL GZ 961 Beurteilungsgruppe R und I
(Bei Firmensitz außerhalb Deutschlands sind vergleichbare Nachweise beizufügen. Die geforderten Nachweise, Auszüge und Bescheinigungen dürfen nicht älter als ein Jahr ab Ausstellungsdatum sein. Die ausstellende Stelle kann eine längere Gültigkeitsdauer bescheinigen), anzugeben bei Angebotsabgabe
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Kaarst, Submissionsstelle
Der Submissionstermin ist nichtöffentlich. Bieter oder ihre bevollmächtigten Vertreter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGE HINWEISE:
1.) Bitte überprüfen Sie die Ihnen vorliegenden Ausschreibungsunterlagen sofort auf Fehler oder Unklarheiten. Sollten Ihrerseits hierzu Fragen aufkommen, unterrichten Sie die Stadt Kaarst als Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darüber. Dies hat ausschließlich über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW, www.vmp-rheinland.de, zu erfolgen. Desgleichen wird die Stadt Kaarst auch nur über diesen elektronischen Kommunikationsweg zu eingehenden Fragen und Anmerkungen Stellung nehmen oder Informationen einstellen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDJDMXP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/bri-internet/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rhein-kreis-neuss.de
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt., 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Kaarst gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weieter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rhein-kreis-neuss.de