Übernahme und Behandlung von im Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof angeliefertem unbehandeltem Bioabfall (Biotonne, ASN 200301) aus der kommunalen Sammlung im Kreis Wesel (Überhangmengen) Referenznummer der Bekanntmachung: KWA Regio - Bioabfall 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aez-asdonkshof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Behandlung von im Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof angeliefertem unbehandeltem Bioabfall (Biotonne, ASN 200301) aus der kommunalen Sammlung im Kreis Wesel (Überhangmengen)
Übernahme und Behandlung von im Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof angeliefertem unbehandeltem Bioabfall (Biotonne, ASN 200301) aus der kommunalen Sammlung im Kreis Wesel (Überhangmengen)
Vergabeverfahren Übernahme und Behandlung von im Abfallentsorgungszentrum As-donkshof angeliefertem unbehandeltem Bioabfall (Biotonne, ASN 200301) aus der kommunalen Sammlung im Kreis Wesel (Überhangmengen).
Die geschätzte Menge liegt bei 7.000 Mg/Jahr.
Der Vertrag kann sich dreimal um je einen Monat verlängern. Er verlängert sich jeweils um einen Monat, sofern der Auftraggeber der Verlängerung spätestens 14 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit zustimmt. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung seiner persönlichen Lage mit dem Angebot folgende Unterlagen ausgefüllt einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck 1);
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, d. h. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB (Vordruck 2);
3. Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Vordruck 3).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen nachzufordern.
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, (Vordruck 1) vorzulegen.
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen vorzulegen:
1. Angaben zu den in den letzten drei Jahren (seit 01/2019) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Entsorgungsleistungen der unter Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung bezeichneten Art) mit konkreter Beschreibung der beauftragten Leistungen einschließlich Abfallschlüsselnummer (ASN) gem. Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und Menge der behandelten Bioabfälle, des Leistungszeitraums und des Auftraggebers nebst Ansprechpartnern und Kontaktdaten (Vordruck 4).
2. Bei Ablauf der Angebotsfrist gültiger Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (§ 56 KrWG) für das Lagern und Verwerten von unbehandeltem Bioabfall (Biotonne, ASN 200301)] für den Bieter oder die vom Bieter benannte Bioabfallbehandlungsanlage (vollständiges Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat) oder gleichwertiger Nachweis.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die unter 4.1 benannten Unterlagen vorzulegen.
zu 1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter bei Angebotsabgabe über mindestens zwei Referenzen seit 01/2019 über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen verfügen. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen setzt jeweils voraus, dass
a) der Bieter bei dem jeweiligen Referenzprojekt unbehandelten Bioabfall (ASN 200301) in Höhe von mindestens 2.000 Mg/Jahr übernommen und einer Bioabfallbehandlungsanlage zur Verwertung zugeführt hat und
b) die Leistungen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist für zumindest 12 Monate erbracht wurden.
Hinweis: Bei den jeweiligen Referenzprojekten muss der Bieter die Leistungen nicht zwingend eigenhändig erbracht haben. Ausreichend ist, dass der Bieter die ggfs. durch Nachunternehmer erbrachten Leistungen als (Haupt-)Auftragnehmer verantwortet hat.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten zwei Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten zwei Referenzprojekte verfügen.
zu 2) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft oder die vom Bieter benannte Bioabfallbehandlungsanlage über ein bei Ablauf der Angebotsfrist gültiges voll-ständiges Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat für die zu für das Lagern und Verwerten von unbehandeltem Bioabfall (Biotonne, ASN 200301)] oder einen gleichwertigen Nachweis verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRPN1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.