TA-Planung Stadtteilhaus Coerde, Münster
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbi-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baumeister.org
Abschnitt II: Gegenstand
TA-Planung Stadtteilhaus Coerde, Münster
Die Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) plant das Stadtteilhaus Coerde/Münster auf dem Grundstück Hamannplatz Nr. 36 bis 40 in Münster Coerde neu zu errichten. Das Bestandsgebäude am Hamannplatz 36-40 soll in zwei Abschnitten zurückgebaut werden. Nähere Informationen zum Bauvorhaben entnehmen Sie den Vergabeunterlagen (Anlagenteil B.1).
Grundstück Hamannplatz Nr. 36 bis 40 in Münster Coerde.
Technische Gebäudeausrüstung §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9, Anlagengruppen 1 bis 6.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: LP 1-2, Stufe 2: LP 3, Stufe 3: LP 4-5, Stufe 4: LP 6-9
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen: Stufe 1: LP 1-2, Stufe 2: LP 3, Stufe 3: LP 4-5, Stufe 4: LP 6-9
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen:
Im Falle von Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
- EIgenerklärung des Bieters, dass weder sein Unternehmen noch seine Mitarbeiter schwere Verfehlungen begangen haben, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen und insbesondere keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen der in § 123 Abs. 1 GWB ausgeführten Taten erfolgt ist; dass über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde (§124 Abs. 1 GWB); dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 GWB); dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungegemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB); dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat oder abgeben wird (§ 124 Abs. 1 GWB); dass er bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet ist oder nicht zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist; dass er seine Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbringt
- Eigenerklärung des Bieters, dass weder sein Unternehmen noch seine Mitarbeiter keine Person, Organisation oder Einrichtung im Sinne des Art. 5k Abs. 1 lit. a, b oder c der VO (EU) Nr. 833/2014 sind und auch die Voraussetzungen "auch solchem auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU in Anspruch genommen werden" nicht erfüllen.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein separates Formular 4.1/4.2 auszufüllen.
Die entsprechenden Eigenerklärungen sind in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular 4.1 und 4.2 enthalten, die über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Soweit sich die Bieter/Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers beruft, ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass er für das vorliegend geplante Projekt zur Verfügung des Bieters/der Bietergemeinschaft steht, beizufügen. Dazu ist das von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formular 4.3-Nachunternehmererklärung zu verwenden, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Auf § 47 VgV wird verwiesen.
Mit dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen:
- eine Eigenerklärung über die Jahres-Gesamtumsätze (netto) des Bieters und die Jahresumsätze (netto) des Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021. Die entsprechende Eigenerklärung ist in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular 5-Jahresgesamtumsatz enthalten, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein separates Formular 5 auszufüllen.
Soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers beruft, ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass er für das vorliegend geplante Projekt zur Verfügung des Bieters/der Bietergemeinschaft steht, beizufügen. Dazu ist das von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formular 4.3-Nachunternehmererklärung zu verwenden, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Auf § 47 VgV wird verwiesen.
Mit dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen:
- Eigenerklärung über die Referenzen des Bieters:
Abzugeben sind: Name/Anschrift des Unternehmens, der betreuende Projektleiter, Art des Projektes, Fertigstellung, Honorarzone, anrechenbare Kosten, erbrachte Leistungsphasen, Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax und E-Mail. Eine (kurze) Projektbeschreibung ist für die angegebene Referenz als Anlage zwingend beizufügen.
Die entsprechenden Eigenerklärungen sind in den von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular 6.1 bis 6.2-Referenzen enthalten, die über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden können.
Soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistunsfähigkeit eines Nachunternehmers beruft, sind die jeweiligen Bieterformulare für den Nachunternehmer auszufüllen. Beruft sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmens, ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass er für das vorliegend geplante Projekt zur Verfügung des Bieters/der Bietergemeinschaft steht, beizufügen. Dazu ist das von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formular 4.3 - Nachunternehmererklärung zu verwenden, das über die in vorstehender Ziff.I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Auf § 47 VgV wird verwiesen.
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen:
Referenz TA-Planung HLS für den Neubau/Erweiterungsbau eines Büro/Verwaltungsgebäude - Technische Gebäudeausrüstung HLS gem. §§ 53 ff. HOAI, KG 410 bis 430
- Art des Projekts (min. i.S.d. HOAI 2021, Anlage 10.2)
- mindestens erbrachte Leistungsphasen 2-8
- mindestens Honorarzone III
- KG 410 - 430 min. > 500.000,00 EUR netto
- Fertigstellung oder Ende LP 8 ab 01.01.2013
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen:
Referenz TA-Planung Elektro für den Neubau/Erweiterungsbau eines Büro/Verwaltungsgebäudes - Technische Gebäudeausrüstung Elektro gem. §§ 53 ff. HOAI, KG 440 bis 460
- Art des Projekts (min. i.S.d. HOAI 2021, Anlage 10.2)
- mindestens erbrachte Leistungsphasen 2-8
- mindestens Honorarzone III
- KG 440 - 460 min. > 450.000,00 EUR netto
- Fertigstellung oder Ende LP 8 ab 01.01.2013
Anzugeben sind Name/Anschrift des Unternehmens, der betreuende Projektleiter, Art des Projektes, Fertigstellung, Honorarzone, anrechenbare Kosten, erbrachte Leistungsphasen, Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax und E-Mail. Eine (kurze) Projektbeschreibung ist für die angegebene Referenz als Anlage zwingend beizufügen.
Die entsprechenden Eigenerklärungen sind in den von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular 6.1 bis 6.2-Referenzen enthalten, die über die in vorstehender Ziff. I.3) gennante Internetadresse heruntergeladen werden können.
Soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistunsfähigkeit eines Nachunternehmers beruft, sind die jeweiligen Bieterformulare für den Nachunternehmer auszufüllen. Beruft sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmens, ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass er für das vorliegend geplante Projekt zur Verfügung des Bieters/der Bietergemeinschaft steht, beizufügen. Dazu ist das von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formular 4.3 - Nachunternehmererklärung zu verwenden, das über die in vorstehender Ziff.I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Auf § 47 VgV wird verwiesen.
§ 75 VgV
Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über die unter Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen und eingesehen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über das Portal heruntergeladen und eingesehen werden.
Die unter II.2.5) genannten Zuschlagskriterien sind nebst allen Unterkriterien vollständig in den Vergabeunterlagen (Anlage B.4-Zuschlagskriterien) dargestellt. Diese kann ebenfalls über die unter Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen und eingesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachunng benannten Frist zu Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.