Rahmenvertrag Standbegrenzungswände
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koelnmesse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Standbegrenzungswände
Für Veranstaltungen, die die Auftraggeberin selbst durchführt oder für andere Veranstalter durchführt, werden in den Ausstellungshallen auf verschiedenen Stand- und Sonderflächen Standbegrenzungswände und dazugehöriges Zubehör (im Folgenden „Standbauelemente“) aufgebaut. Diese Arbeiten sind Gegenstand dieser Ausschreibung
Die Auftraggeberin unterscheidet die Leistungen in die folgenden zwei Bedarfe:
a) Leistungen bzgl. Standbauelementen auf Standflächen (insbesondere Aussteller-stände), die vom Aussteller direkt bestellt werden (externer Bedarf)
b) Leistungen bzgl. Standbauelementen auf Standflächen, zur Abtrennung von Hallenbereichen, die für die jeweilige Veranstaltung nicht genutzt werden und Abschalungen (interner Bedarf)
Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen die mietweise Gestellung von Standbauelementen sowie sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Auf- und Abbau, inkl. vor- und nachbereitende Leistungen auf dem Gelände der Koelnmesse.
Für Veranstaltungen, die die Auftraggeberin selbst durchführt oder für andere Veranstalter durchführt, werden in den Ausstellungshallen auf verschiedenen Stand- und Sonderflächen Standbegrenzungswände und dazugehöriges Zubehör (im Folgenden „Standbauelemente“) aufgebaut. Diese Arbeiten sind Gegenstand dieser Ausschreibung
Die Auftraggeberin unterscheidet die Leistungen in die folgenden zwei Bedarfe:
a) Leistungen bzgl. Standbauelementen auf Standflächen (insbesondere Aussteller-stände), die vom Aussteller direkt bestellt werden (externer Bedarf)
b) Leistungen bzgl. Standbauelementen auf Standflächen, zur Abtrennung von Hallenbereichen, die für die jeweilige Veranstaltung nicht genutzt werden und Abschalungen (interner Bedarf)
Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen die mietweise Gestellung von Standbauelemen-ten sowie sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Auf- und Abbau, inkl. vor- und nachbereitende Leistungen auf dem Gelände der Koelnmesse.
Der Vertrag kann von der Auftraggeberin einseitig durch Willenserklärung einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktuelle Berufs- oder Handelsregisterauszug, zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 3 des Teilnahmeantrages)
- Anlage Berufshaftpflicht (Anlage 4 des Teilnahmeantrages)
- Angaben zum Umsatz aus den Jahren 2019, 2020 und 2021
- Mindestumsatz 200.000,00€ p.a.
- Referenzen
- Ein (1) Referenzprojekt mit mindestens 1.000m Laufleistung und einer Aufbauzeit von maximal zwei Tagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Zur Auswahl eines qualifizierten Unternehmens schreibt die Koelnmesse GmbH hiermit nach transparenten, wettbewerblichen Kriterien und unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung freiwillig EU-weit aus. Alle Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens sind in den Bewerbungsbedingungen geregelt.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass diese Auftragsbekanntmachung freiwillig erfolgt. Die Auftraggeberin ist keine öffentliche Auftraggeberin, die in Anwendung von EU-Vergaberecht nach GWB, VgV etc. ausschreiben muss. Die Auftraggeberin wird indes wesentliche Bestimmungen des Vergaberechts freiwillig anwenden. Die Auftraggeberin weist ferner darauf hin, dass die freiwillige Anwendung von Vergaberecht nicht dazu führt, dass der Rechtsweg zur Vergabekammer eröffnet wird.
2) Die Unternehmen, die am Vergabeverfahren teilnehmen möchten, müssen sich auf der Vergabeplattform registrieren und sich danach über die Bieterkommunikation an die Auftraggeberin wenden. Die Auftraggeberin stellt den interessierten Unternehmen über die Bieterkommunikation eine Vertraulichkeitsvereinbarung zur Unterzeichnung und Rücksendung über die Bieterkommunikation zu. Nach Erhalt der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung schaltet Koelnmesse interessierte Unternehmen frei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
1) Die Koelnmesse GmbH bittet um einen unverzüglichen Hinweis über die Vergabeplattform, sollten Bewerber oder Bieter eine Anpassung der Auftragsunterlagen für notwendig erachten oder Fragen zu den Inhalten der Auftragsunterlagen bestehen. Nur so erhält Koelnmesse GmbH die Möglichkeit, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler frühzeitig zu beseitigen.
2) Die Bestimmungen des EU-Vergaberechts finden vorliegend keine Anwendung. Ohne, dass hierzu daher eine Rechtspflicht bestünde, weist der Auftraggeberin außerdem auf die betreffende Fristenregelung hin. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auftragsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/