Rollstuhlbeförderung eines behinderten Beschäftigten mit medizinischer Begleitperson von und zu den Diakoniewerkstätten Rhein-Neckar (Tagesförderzentrum), Mierendorffstr. 26 in 69469 Weinheim Referenznummer der Bekanntmachung: AZ: 087.31:Einzelbeförderung6-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-neckar-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rhein-neckar-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rollstuhlbeförderung eines behinderten Beschäftigten mit medizinischer Begleitperson von und zu den Diakoniewerkstätten Rhein-Neckar (Tagesförderzentrum), Mierendorffstr. 26 in 69469 Weinheim
Rollstuhlbeförderung eines behinderten Beschäftigten mit medizinischer Begleitperson
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung eines behinderten Beschäftigten der Diakoniewerkstätten Rhein-Neckar im Tagesförderzentrum Mierendorffstraße 26, Weinheim ab dem 01.09.2022 mit einer Laufzeit von 48 Monaten neu zu vergeben.
Für diese Beförderung ist ein Rollstuhlfahrzeug für einen Rollstuhl erforderlich.
Es ist eine medizinische Begleitperson einzusetzen.
Diese medizinische Begleitperson muss über die Qualifikation einer Krankenschwester, Krankenpfleger oder Rettungsassistentin, Rettungsassistent verfügen. Die Qualifikation ist anhand entsprechender Dokumente vom Auftragnehmer vor Beginn des Einsatzes nachzuweisen.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt.
Der Bieter hat darin zu erklären:
- dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
- dass er den Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
- dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i. V. m.
§ 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
- dass die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden,
- dass keine Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) verhängt wurde,
- dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
- dass er keine illegalen Beschäftigten einsetzt,
- dass für die angebotenen Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden.
- dass die Maßgaben von Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014 eingehalten werden.
Ferner sind Angaben zu leisten zur gewerblichen Anmeldung beim zuständigen Registergericht bzw. die Kopie der Gewerbeanmeldung vorzulegen, falls das Gewerbe als natürliche Person angemeldet wurde.
Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Dort ist zu erklären:
Der Bieter hat darin zu erklären:
- ob über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde,
- ob er sich nicht in Liquidation befindet.
Der Bieter hat darin anzugeben:
- Umsatz:
Umsatz der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Betriebshaftpflichtversicherung:
Angaben und Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung, die alle typischen Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, abdeckt.
Im Haftpflichtversicherungsnachweis müssen auch die Deckungssummen erkennbar sein.
Zu Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsgrenzen je Versicherungsfall: Personenschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Fall.
Sachschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Fall.
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin anzugeben:
- Kommunikation:
Verwendung der deutschen Sprache.
- Personal:
Anzahl der dauerhaft verfügbaren Fahrer.
- Referenzen:
Referenzen mit vollständiger Kontaktangabe für Vergleichsprojekte bezogen auf die beschriebene Leistungsart in den letzten 36 Monaten.
- Nachunternehmer:
Angabe ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmer einzusetzen.
- Bietergemeinschaft:
Angabe, ob das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Kommunikation:
Bestätigung, dass die deutsche Sprache in der täglichen Auftragsausführung und für Korrespondenzen verwendet wird.
- Personal:
mindestens 2 dauerhaft verfügbare Fahrer.
- Referenzen:
Nachweis von mindestens 2 Beförderungslinien (ggf. auch beim selben Auftraggeber) von körperlich behinderten Personen zu Einrichtungen.
Nachweis von mindestens 2 Beförderungslinien (ggf. auch beim selben Auftraggeber) von geistig behinderten Personen zu Einrichtungen.
- Nachunternehmer (falls zutreffend):
Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer".
- Bietergemeinschaft (falls zutreffend):
Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärung der Bietergemeinschaft".
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
HINWEISE ZUR ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSSTELLUNG:
Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https:// servicebw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an [gelöscht] . Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg- ID 08226-A8148-09 aufweisen.
WEITERE HINWEISE:
Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass:
1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG-neu/§ 6 LDSG) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden.
2.) die Vorgaben und Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz -LTMG) eingehalten werden.
3.) alle mit dem Angebot vorgelegten Angaben und Erklärungen im Auftragsfalle zum Vertragsbestandteil werden, soweit diese eine zu erbringende Leistung oder vorhandene Eigenschaft bestätigen.
4.) bei Aufforderung der Vergabestelle, das auftragsrelevante Personal (z.B. Fahrer und Fahrdienstleitung) vorgestellt sowie der zur Auftragserfüllung vorgesehenen Fuhrpark gezeigt wird oder anstatt dessen das Realisierungskonzept zur geplanten Auftragserfüllung offengelegt wird, falls die personelle und sachliche Ausstattung erst für den ausgeschriebenen Auftrag individuell zusammengestellt bzw. ergänzt wird.
HINWEIS ZUR E-VERGABE:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Angebotsabgabe in Papierform zulässig ist. Das Leistungsverzeichnis mit Preisteil ist innerhalb des E-Vergabe Systems auszufüllen. Die Excel Tabelle|n und die als PDF- Datei editierbaren Formulare sind digital auszufüllen und abzuspeichern.
Das Angebot ist vollständig digital über das E-Vergabe System abzugeben. Eine Signatur ist nicht gefordert. Alle bieterseitig geforderten Formulare, manuell erstellten Anlagen und sonstigen Angaben sind hierbei über das E-Vergabesystem digital einzureichen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Interesse an der Teilnahme an diesem Verfahren, frühzeitig kostenfrei über www.auftragsboerse.de am E-Vergabe System anzumelden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.