Neubau Feuerwehrzentrum Landkreis Calw - Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1-5+7+8
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-calw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrzentrum Landkreis Calw - Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1-5+7+8
In Neubulach plant der Landkreis Calw den Neubau des „Feuerwehrzentrums Landkreis Calw“. Hier soll neben verschiedenen Sonderfahrzeugen für die Erledigung kreisweiter Einsatzaufgaben auch das Sondereinsatzmittel- und Pandemielager des Landkreises Calw sowie Lagerflächen für Flächenschadenslagen und andere hoheitliche Aufgaben integriert werden.
Das Gebäude ist in mehrere Einheiten untergliedert und umfasst folgende Bereiche:
1. Feuerwehrhaus – generelle Planungsgrundlagen nach DIN 14092-1,
2. Sondereinsatzmittellager,
3. Katastrophenschutzlager,
4. Zentrale Feuerwehrwerkstätten nach DIN 14092-7,
5. Atemschutzausbildungszentrum nach DIN 14093,
6. Stabsbereich/ technische Einsatzleitung.
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Um den Umfang der Technischen Einrichtungen erfassen zu können wurde zu Beginn der Planung ein Vorentwurf für die Bereiche Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik durchgeführt.
Da der geplante Neubau als Katastrophenschutzzentrale fungiert, ist sowohl eine Notstromversorgung über eine Netzersatzanlage als auch eine Einspeisestelle erforderlich. Es ist eine Antennenanlage für die Funk- und Fernmeldetechnik zu errichten.
Ebenso gilt es bei der Planung eine redundante Heizung zu konzipieren. Es ist eine Fernwärmeleitung zur benachbarten kreiseigenen Biogas-Vergärungsanlage herzustellen, bei welcher das Feuerwehrzentrum als einziger Abnehmer auftritt. Die Redundanz bei Wartungsarbeiten und sonstigen Ausfällen der Biogas-Vergärungsanlage soll durch eine Gasheizung mit einem Flüssiggastank sichergestellt werden.
Für die Atemschutzübungsanlage muss eine Not-Entlüftung (mindestens 30-fachen Luftwechsel) im Übungsraum und im Zielraum gewährleistet sein. Zudem ist die Lüftungsanlage hinsichtlich der Ausbreitung von Abgasen in der Fahrzeughalle, sowie im Bereich der Nachtrocknung in der Schlauchpflege (Werkstattbereich) zu dimensionieren. Des Weiteren sind Arbeitsplätze, an denen die Gefahr der Inkorporation besteht, mechanisch zu entlüften.
Eine weitere Besonderheit ist eine Grauwassernutzung für den Werkstattbereich, sowie ein Überlauf von dieser in einen anzulegenden Löschwasserteich (DIN 14210) und der Anschluss von Überflurhydranten (DIN 14384) an die Trinkwasserleitung.
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Voraussichtlicher Kostenrahmen: ca. 7,5 Mio. € netto (KG200-700).
Voraussichtlicher Terminrahmen: Mit der Planung muss unmittelbar im Anschluss an das Vergabeverfahren begonnen werden. Baubeginn ist für 2023 geplant und Fertigstellung der Maßnahme im Sommer 2024. Alle Temine vorbehaltlich der Gremiumsbeschlüsse.
75387 Neubulach
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, Anlagengruppen 1-5+7+8, Leistungsphasen 3 - 9.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1-5+7+8 für den Neubau des Feuerwehrzentrums Landkreis Calw
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nagold
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 72202
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
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Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in KW16 bzw. KW17 statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.