Neues NRW.BANK-Gebäude Düsseldorf - Küchentechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-012-VgV-KÜ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neues NRW.BANK-Gebäude Düsseldorf - Küchentechnik
VgV-Verfahren "Neues NRW.BANK-Gebäude Düsseldorf" in Düsseldorf.
Vergabe von Fachplanungsleistungen der Küchentechnik für die Leistungsphasen 1-9 (inkl. Besondere Leistungen).
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV).
Neues NRW-BANK-Gebäude Düsseldorf Haroldstraße 5 40213 Düsseldorf
An der Haroldstraße 5 in Düsseldorf soll ein Gebäude für die NRW.BANK und ein Gebäude für das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit weiteren Institutionen des Landes Nordrhein-Westfalen entstehen. Das für die beiden Bauvorhaben zu trennende und derzeit mit dem ehemaligen Innenministerium bebaute Baugrundstück befindet sich in der Landeshauptstadt Düsseldorf südlich der Innenstadt im Stadtteil Unterbilk und ist Teil des Regierungsviertels der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Gegenstand der hier zu vergebenen Leistungen der Beratungsleistungen Bauphysik und Energieberatung ist ausschließlich das Neubauvorhaben der NRW.BANK. Dem Verfahren vorangegangen ist ein städtebaulicher Wettbewerb für das gesamte Grundstück Haroldstraße 5, dessen Siegerentwurf die Grundlage für die Bearbeitung in den ausgelobten hochbaulichen Realisierungswettbewerben für die jeweils auf einem Teilgrundstück geplanten beiden Bauvorhaben des BLB NRW und der NRW.BANK bildet.
Die voraussichtlich zu realisierende oberirdische BGF beträgt für die NRW.BANK etwa 50.000 m². Zusätzlich soll für die NRW.BANK eine Tiefgarage mit 650 bis 750 Parkplätzen vorgesehen werden. Neben Büroflächen für ca. 1.400 Arbeitsplätze sollen zentrale Bereiche entstehen, die auch als Veranstaltungsfläche genutzt werden. Dazu gehören auch ein Empfangsbereich, ein Bistro und ein Betriebsrestaurant. Das Gebäude soll flexibel für verschiedene Bürokonzepte einteilbar sein und eine hohe Umnutzungsfähigkeit aufweisen.
Darüber hinaus ist sich die NRW.BANK ihrer Verantwortung für künftige Generationen bewusst und räumt den Aspekten des Klimaschutzes sowie des nachhaltigen Bauens einen besonderen Stellenwert ein. Wesentliches Planungsziel ist daher die Erreichung einer Zertifizierung nach dem Deutschen Gütesiegel Nachhaltiges Bauen in der höchsten Auszeichnungsstufe "DGNB-Platin".
Die für die Nutzer Landesregierung NRW und NRW.BANK entstehenden Gebäude sollen auf jeweils einem verbindenden Gebäudesockel links und rechts des Durchstichs, der den Übergang von den großmaßstäblichen Baukörpern zu einem kleinteiligen menschlichen Maßstab im Erdgeschoss bildet, errichtet werden. Die Sockel sollen intensive Begrünungen erhalten und mit ihren Fassaden die Aktivierung der Haroldbucht unterstützen. Auf den Sockeln sollen jeweils ein Hochhaus und ein niedrigeres Gebäude entstehen. Die Hochhäuser sollen mit den Höhenfestlegungen von maximal 107,0 m (Landesregierung NRW) bzw. 99,0 m (NRW.BANK) [Angaben über Straßenoberkante] geplant werden, die niedrigeren Bauten sollen als Atriumhäuser mit den Höhenfestlegungen von maximal 54,0 m (Landesregierung NRW) bzw. 43,0 m (NRW.BANK) konzipiert werden. Die Dachflächen sollten in einer deutlich wahrnehmbaren Schräge ausgeführt werden. Die aufstehenden Gebäudeteile wurden im städtebaulichen Wettbewerb als auf zwei rechten Winkeln, die zueinander verdreht Prismen mit trapezförmigen Grundflächen bilden, konzipiert. Das so entwickelte formale Regelwerk mit seiner skulpturalen Zeichenhaftigkeit lässt sie als 'Familie' im Stadtraum erscheinen.
Um die angestrebte DGNB-Zertifizierung in der höchsten Auszeichnungsstufe "Platin" zu ermöglichen, wurden die vorentwurfsrelevanten Kriterien der Zertifizierung bereits im Rahmen des Wettbewerbs vorgegeben. Der Bieter hat hierzu die Vorgaben der Auslobung sowie die der DGNB-Zielvereinbarungstabelle einzuhalten und nachzuweisen. Weiterhin obliegt ihm die Mitwirkung an Besprechungen, Zuarbeiten, etc. an der DGNB-Zertifizierung.
Auftragsgegenstand sind die Grundleistungen inkl. Besonderer Leistungen der LPH 1-9 in Anlehnung an die HOAI 2021 der Küchentechnik.
Die Planung ist während der Baudurchführung ggf. auf jeweils aktuelle Erfordernisse anzupassen, um einen optimalen Bauablauf zu gewährleisten.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Leistungen stufenweise zu vergeben:
Erste Stufe: Leistungsphasen 1-4 nach HOAI 2021.
Zweite Stufe: Leistungsphasen 5-7 nach HOAI 2021.
Dritte Stufe: Leistungsphase 8 nach HOAI 2021.
Vierte Stufe: Leistungsphase 9 nach HOAI 2021.
Ein Anspruch des Beraters auf Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Fachplanungsleistungen der Küchentechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kriftel
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65830
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.profil-gastronomieplanung.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DFRH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland