Ausschr. Print RV 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0610
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. Print RV 2022
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages je Los zwischen der NVBW und einem oder mehreren Bietern über Druck, Verarbeitung und Lieferung einer Vielzahl unterschiedlicher Druckerzeugnisse.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Kap. 6 ff. / Teil B.
Los 1: Erstellen und Versand von Druckerzeugnissen frei zur Verwendungsstelle
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart 2.3 Zeit / Ort
Der jeweilige Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr (01.05.2022 - 30.04.2023). Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht zum 31.01. mit Wirkung zum 30.04. des jeweiligen Jahres schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Erstmals ist eine Kündigung bis 31.01.2023 mit Wirkung zum 30.04.2023 möglich. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der jeweilige Rahmenvertrag endet in jedem Falle am 30.04.2026 und hat damit eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Ort der Leistungserbringung ist Baden-Württemberg. Gerichtsstand ist Stuttgart.
siehe oben
siehe Leistungsbeschreibung
Los 2: Dienstleistung über Beratung, Konzeption und Design von Medien und Druckprojekten
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart 2.3 Zeit / Ort
Der jeweilige Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr (01.05.2022 - 30.04.2023). Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht zum 31.01. mit Wirkung zum 30.04. des jeweiligen Jahres schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Erstmals ist eine Kündigung bis 31.01.2023 mit Wirkung zum 30.04.2023 möglich. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der jeweilige Rahmenvertrag endet in jedem Falle am 30.04.2026 und hat damit eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Ort der Leistungserbringung ist Baden-Württemberg. Gerichtsstand ist Stuttgart.
siehe oben
siehe Leistungsbeschreibung
Los 3: Gesamtherstellung und Auslieferung des Kursbuchs
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart 2.3 Zeit / Ort
Der jeweilige Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr (01.05.2022 - 30.04.2023). Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht zum 31.01. mit Wirkung zum 30.04. des jeweiligen Jahres schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Erstmals ist eine Kündigung bis 31.01.2023 mit Wirkung zum 30.04.2023 möglich. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der jeweilige Rahmenvertrag endet in jedem Falle am 30.04.2026 und hat damit eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Ort der Leistungserbringung ist Baden-Württemberg. Gerichtsstand ist Stuttgart.
siehe oben
siehe Leistungsbeschreibung
Los 4: Erstellung von Karten und geodatenbasierten Infografiken
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart 2.3 Zeit / Ort
Der jeweilige Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr (01.05.2022 - 30.04.2023). Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht zum 31.01. mit Wirkung zum 30.04. des jeweiligen Jahres schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Erstmals ist eine Kündigung bis 31.01.2023 mit Wirkung zum 30.04.2023 möglich. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der jeweilige Rahmenvertrag endet in jedem Falle am 30.04.2026 und hat damit eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Ort der Leistungserbringung ist Baden-Württemberg. Gerichtsstand ist Stuttgart.
siehe oben
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
digitale Abgabe der Angebote
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bexbach
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66450
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.kerndruck.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freudenstadt
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 72250
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.vud.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Die Ausschreibung wird als europaweite offene Ausschreibung durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z.B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.
Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Regelungen zum Datenschutz sind auf der Webseite der NVBW veröffentlicht.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Mittwoch, 13.04.2022, 12:00 Uhr
in elektronischer Form bei der
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Freitag, 01.04.2022, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.5 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zulässig.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Angebotsinhalt (Liste der vorzulegenden Unterlagen)
Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung im Angebot einzuhalten:
Teil 1:
- Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRVEX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]