Deutsche Botschaft Eriwan: Ertüchtigung Kanzlei und Maßnahmen zur Materiellen Sicherheit Compound Leistungsbild: Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI, LPH 2-9 und Leistungen für Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2781/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: BonnBonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Botschaft Eriwan: Ertüchtigung Kanzlei und Maßnahmen zur Materiellen Sicherheit Compound Leistungsbild: Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI, LPH 2-9 und Leistungen für Brandschutz
siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Deutsche Botschaft Eriwan,
Tscharenzstr. 29,
0025 Eriwan (Armenien)
Angaben zur Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung
Die Liegenschaft der Deutschen Botschaft in Eriwan liegt am Rande des Stadtzentrums an der Tscharenzstraße 29. Die Liegenschaft umfasst als Hauptgebäude das Kanzleigebäude, welches 2013 erbebenertüchtigt und teilsaniert wurde. Im gleichen Jahr wurde das Pförtnergebäude mit Zugang zur Visastelle, die Treppenanlage des Eingangs zur Kanzlei und die vordere Einfriedung zur Tscharenzstraße nach den Vorgaben der SR-A erneuert bzw. errichtet.
Weiter umfasst die Liegenschaft einen in 2015 errichteten Anbau an das Kanzleigebäude, ein Technikgebäude an der hinteren Grundstückgrenze in dem die NEA und der Trafo untergebracht sind. Im gleichen Jahr wurden an das Technikgebäude Garagen, bzw. Unterstellplätze angebaut und die Freianlagen wurden umfänglich hergerichtet.
In den letzten Jahren entstand Sanierungsbedarf der nun im Rahmen einer zusammenhängenden Baumaßnahme durchgeführt werden soll. Die Umsetzung dieser Einzelmaßnahmen erfolgt bei Laufendem Betrieb.
Maßnahmen:
1) Errichtung einer Videoüberwachungsanlage zur Überwachung der Außeneinfriedung (TGA)
2) Verbesserung der Außensicherung (Außeneinfriedung)
3) Sanierung des Kanzleidachs
4) Planung und Ausführung der Überdachung des Visastellenzugangs
5) Erneuerung der inneren Schleusenanlage im Kanzleigebäude
6) Erneuerung der Netzersatzanlage (TGA) - TGA Gebäude
7) Umbauten im Innern der Botschaft zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs
8) Erneuerung der NSHV (TGA)
Die Leistungen der TGA werden separat vergeben. Die Maßnahmen sind so zu koordinieren, dass die Umsetzung der Maßnahmen soweit als möglich in einem zeitlichen Zusammenhang umgesetzt werden sollen, um dem Gebot der Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden. Die Planung erfolgt grundsätzlich nach deutschen technischen und rechtlichen Regeln. Es wird beabsichtigt, die Ausführung möglichst mit örtlichen Bauprodukten umzusetzen, die Gleichwertigkeit ist in einer Synopse zu prüfen. Es ist beabsichtigt Bauleistungen örtlich auszuschreiben, hiervon ausgenommen sind die Maßnahmen zur materiellen Sicherheit.
- Auftraggeber/Nutzer:
BRD vertreten durch BMI vertreten durch BBR / Auswärtiges Amt
- Gebäudenutzung:
Kanzleigebäude (Bürogebäude)
- Art der Baumaßnahme:
Bauunterhalt und Sanierungsmaßnahme
- Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276 ca. 1.100.000 €
- KG 300 (netto): 417.500,00 €
- KG 400 (netto): 557.500,00 €
- KG 500 (netto): 110.000,00 €
- Projektdauer: 24 Monate
Gegenstand des Auftrages
- Leistungsbereich:
Objektplanung Gebäude (inkl. Außeneinfriedung) in Anlehnung an HOAI 2013, §§ 33 ff
Leistungen für Brandschutz
- Leistungsbild:
LPH 2 bis 9, Honorarzone III, Umbauzuschlag incl. mitzuverarbeitende Bausubstanz 33%
- Besondere Leistungen:
- Erstellung einer Bestandsplanung
- Erstellung der örtlichen Genehmigungsplanung
- Unterstützung bei Klärung der Verwendung örtlicher Bauprodukte
- Prüfung örtlichen Dokumentationsunterlagen
- Anpassung des Brandschutzgutachtens
- Übersetzungsleistungen
- Beginn/Ende der Leistungserbringung: ca. Anfang 2022 bis Ende 2023
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftrag wurde bereits als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben (ABl 2021 / S132-351123). Es wurden in diesem Verfahren keine Teilnahmeanträge abgegeben. Bei diesem Auftrag handelt es sich um Architekten- und Ingenieurleistungen. Hier ist gem. § 74 VgV das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb das Regelverfahren. Daher wird § 14 (4) 1. VgV angewendet und ein Verhandlungsverfahren als Folgeverfahren durchgeführt. Auf eine erneute Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb wird verzichtet, da diese aufgrund des Auftragswertes und des Ausführungsortes, wahrscheinlich ebenso wie die Vorgängerausschreibung ohne Resonanz ablaufen würde.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Deutsche Botschaft Eriwan: Ertüchtigung Kanzlei und Maßnahmen zur Materiellen Sicherheit Compound Leistungsbild: Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI, LPH 2-9 und Leistungen für Brandschutz
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1:
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Die Angebote über die E-Vergabeplattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt.
Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Fragen der Bewerber sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierter Nutzer der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung der Angebote erforderlich sind. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerber versendet.
Soweit dem Angebot die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die E-Vergabeplattform des Bundes nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Hinweis 2 Die geltenden datenschutzrechtlichen Informationen zu der Erhebung von personenbezogenen
Daten gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO im VERGABEVERFAHREN sind der beigefügten Anlage „FINAL_April 2019_Merkblatt DATENSCHUTZ_Artikel 13 und 14 DSGVO_16.04.2019“ zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de