Messebaudienstleistungen für das BSI Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.17 - 0093/22/VV : 1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 105-294256)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]013
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Messebaudienstleistungen für das BSI
Gegenstand dieser Ausschreibung sind verschiedene Messebaudienstleistungen für das BSI.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Fortsetzung von III 1.4) Teilnahmeregeln- und kriterienEigenerklärung zu den SprachkenntnissenDie Aufragnehmerin stellt eine deutschsprachige Ansprechperson bereit, die an jedem Arbeitstag (Mo-Fr) mindestens jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar ist und innerhalb einer Reaktionszeit von einem Arbeitstag auf Anfragen des BSI reagiert. Die Auftragnehmerin benennt eine weitere deutschsprachige Ansprechperson für den Vertretungsfall.Die für den Auftrag Hauptverantwortlichen und die mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Ansprechperson und Vertretung) verfügen über deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in Wort und Schrift.Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache.Alle Mitarbeitenden der Auftragnehmerin, die während des Auf- und Abbaus eingesetzt werden, müssen Deutsch oder Englisch (mindestens Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) sprechen können.Bitte legen Sie hierfür das Formular "Eigenerklärung zu den Sprachkenntnissen" vor.Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von AusschlussgründenÖffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.Eigenerklärung Sanktionen RusslandMit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.UnternehmensdatenDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.Eigenerklärung VerpflichtungsgesetzDa der jeweilige Bedarfsträger verantwortliche Stelle für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz ist, wird dieser die von Ihnen für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter/innen nach § 1 Abs. 1 des Verpflichtungsgesetzes auf die gewissenhafte Erfüllung seiner/ihrer Obliegenheiten verpflichten. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Verpflichtungserklärung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Verpflichtungserklärung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Fortsetzung von IV.2) VerwaltungsangabenBindefrist des Angebotes Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.08.2022Fortsetzung von III 1.4) Teilnahmeregeln- und kriterienEigenerklärung zu den SprachkenntnissenDie Aufragnehmerin stellt eine deutschsprachige Ansprechperson bereit, die an jedem Arbeitstag (Mo-Fr) mindestens jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar ist und innerhalb einer Reaktionszeit von einem Arbeitstag auf Anfragen des BSI reagiert. Die Auftragnehmerin benennt eine weitere deutschsprachige Ansprechperson für den Vertretungsfall.Die für den Auftrag Hauptverantwortlichen und die mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Ansprechperson und Vertretung) verfügen über deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in Wort und Schrift.Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache.Alle Mitarbeitenden der Auftragnehmerin, die während des Auf- und Abbaus eingesetzt werden, müssen Deutsch oder Englisch (mindestens Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) sprechen können.Bitte legen Sie hierfür das Formular "Eigenerklärung zu den Sprachkenntnissen" vor.Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von AusschlussgründenÖffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.Eigenerklärung Sanktionen RusslandMit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.UnternehmensdatenDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.Eigenerklärung VerpflichtungsgesetzDa der jeweilige Bedarfsträger verantwortliche Stelle für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz ist, wird dieser die von Ihnen für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter/innen nach § 1 Abs. 1 des Verpflichtungsgesetzes auf die gewissenhafte Erfüllung seiner/ihrer Obliegenheiten verpflichten. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Verpflichtungserklärung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Verpflichtungserklärung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.