Dienstleistungen für den Betriebsärztlichen Dienst Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0263
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen für den Betriebsärztlichen Dienst
Betriebsärztliche Betreuung der Beschäftigten der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Dienstleistung für die betriebsärztliche Betreuung der Bediensteten der Landeshauptstadt Düsseldorf gem. § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie ggf. deren Beteiligungsgesellschaften.
Leistungsinhalt:
a) betriebsärztliche Betreuung der Beschäftigten der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß § 3 des ASiG,
b) Gutachtenerstellung zur dienstlichen Einsatzfähigkeit von Beschäftigten unter arbeitsplatzspezifischen Aspekten und
c) optional die Übertragung der betriebsärztlichen Leistungen städtischer Beteiligungsgesellschaften.
geschätzte Einsatzzeiten a) und b):
Grundbetreuung 2.257 Einsatzstunden
Betriebsspezifische Betreuung 3.544 Einsatzstunden
optional c) ca. 1.000 - 3.000 Einsatzstunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung, die folgende Angaben beinhaltet:
a. Angabe des Hauptsitzes des Unternehmens
b. Angabe zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung
c. Angabe der Anzahl der zurzeit beschäftigten Mitarbeiter*innen
d. Angabe, welche einschlägigen medizinischen Fachrichtungen durch eigene Ärzt*innen oder durch Kooperationspartner*innen abgedeckt werden.
2. Vorlage eines Handelsregisterauszuges (nicht älter als drei Jahre), der den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt oder eines Auszuges aus einem vergleichbaren Register (z. B. bei ausländischen Unternehmen).
3. Eigenerklärung (gem. Anlage 1 der Vergabeunterlagen), dass keine geschäftsführend verantwortlich handelnde bzw. keine betriebsinhabende Person nach den Voraussetzungen des § 122 GWB i.V.m § 42 VgV rechtskräftig verurteilt ist und dass keine entsprechenden strafrechtlichen Verfahren anhängig sind.
4. Erklärung (gem. Anlage 1 der Vergabeunterlagen), dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist.
5. Erklärung (gem. Anlage 1 der Vergabeunterlagen), dass alle steuerlichen Pflichten regelmäßig erfüllt werden.
6. Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherers für den aktuellen Zeitraum (eine Eigenerklärung oder eine Beitragsrechnung sind nicht ausreichend).
7. Nachweis über einschlägige Erfahrung in der betriebsärztlichen Betreuung öffentlicher Verwaltungen durch Vorlage von mindestens zwei Referenzen.
8. Erklärung, dass die als Betriebsarzt eingesetzten bzw. bestellten Personen berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.
9. Erklärung, dass die als Berater für betriebliches Gesundheitsmanagement eingesetzten Personen die geforderte Qualifikation mit Masterabschluss im Bereich des Gesundheitsmanagements, oder Sozialwissenschaften, Psychologie, oder Sportwissenschaft, jeweils mit Bezügen zum Gesundheitsmanagement und Berufserfahrung nachweisen können.
10. Erklärung, dass das eingesetzte Assistenzpersonal die Ausbildung als Arzthelferin / Arzthelfer erfolgreich abgeschlossen oder eine höher qualifizierte Ausbildung besitzt.
11. Eigenerklärung (gem. Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zur Vertraulichkeit.
12. Erklärung, dass die Übernahme der ausgeschriebenen Leistungen termingerecht zum 01.01.2023 erfolgen kann.
13. Abgabe der Bietererklärung zum 5. EU-Sanktionspaket gem. Formular in den Vergabeunterlagen.
Folgende weitere Unterlagen sind zur Bewertung des Teilnahmeantrags erforderlich:
14. Darstellung, wie die im Leistungsverzeichnis geforderten Einsatzzeiten organisatorisch in der Praxis umgesetzt werden sollen.
15. Darstellung der mehrjährigen Erfahrung in der Erstellung und Fortschreibung tätigkeitsspezifischer Gefährdungsbeurteilungen einschließlich der Analyse und Bewertung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen sowie im Risikomanagement.
16. Darstellung der mehrjährigen Erfahrung in der Implementierung und Weiterentwicklung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements.
17. Darstellung der Kompetenz in der Beurteilung und Begleitung organisatorischer Veränderungsprozesse.
18. Darstellung der Kompetenz im Bereich der Sozialberatung.
19. Darstellung der Kompetenz, die berufliche Beschäftigungsfähigkeit von Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen zu erhalten und zu verbessern (Zusatzqualifikation als Certified Disability Management Professional (CDMP).
20. Darstellung der Erfahrung und der methodischen Vorgehensweise für eine ganzheitliche Gesundheitsberichterstattung, der damit einhergehenden Datenanalyse sowie der Ableitung von Handlungsempfehlungen.
21. Darstellung des internen Qualitätssicherungssystems.
22. Darstellung, wie der Datenschutz im Unternehmen und in der Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin organisiert werden soll.
Es werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl erfolgt nach der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Wertungsmatrix.
Betriebsärzt*innen im Sinne von Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und Unfallverhütungsvorschriften
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.