S21, PFA 1.6a, Lieferung Schachtdeckel Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59212
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PFA 1.6a, Lieferung Schachtdeckel
S21, PFA 1.6a, Lieferung Schachtdeckel
Stuttgart
Im Bereich des Planfeststellungsabschnitts 1.6a, des Großprojektes Stuttgart-Ulm sind Schachtdeckel für die Erstellung des Tunnel- und Trogbauwerks zu liefern. Der Lieferort der Schachtdeckel wird dem Auftragnehmer mit einem Vorlauf von 2 Wochen bekannt gegeben (Großraum Stuttgart).
Der Auftragnehmer ist für die Entladung der Schachtdeckel verantwortlich und hat für die Bereitstellung eines geeigneten Hebegeräts zu sorgen.
Zum Umfang der anzubietenden Leistung wird auf die Ausführungsplanung sowie auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Suttgart-Wendlingen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Anhang 1: Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
- Anhang 2: Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
- Anhang 3: Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre.
- Anhang 4: Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
- Anhang 5: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Anhang 6: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Anhang 7: Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister.
- Anhang 8: Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
- Anhang 9: Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar.
- Anhang 10: Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
- Anhang 11: Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
Vertragserfüllungsbürgschaft von 5 v. H. der Auftragssumme; Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme
Zahlungsbedienungen gemäß Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.