Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten des Rhein-Sieg-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA2C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten des Rhein-Sieg-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge sowie eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des vg. Bundesprogramms" beantragt.
Sankt Augustin
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Alfter
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Eitorf 1
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Eitorf 2
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Königswinter
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Lohmar
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Ruppichteroth
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Wachtberg
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Neunkirchen-Seelscheid
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Swisttal
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Windeck
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Hennef
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste unterversorgten Gewerbegebieten des Rhein-Sieg-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren musste, da das in den Vergabeunterlagen genannte Begleitdokument (in dem grundlegende Regelungen zum Ablauf des Vergabeverfahrens festgelegt werden) auf den Vergabeportalen nicht zum Download hochgeladen wurde, gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 4 Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) aufgehoben werden.
Das Folgeverfahren wird kurzfristig eingeleitet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.