Universität zu Köln - CHEOPS2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_64_0024
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50923
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uni-koeln.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Universität zu Köln - CHEOPS2
Hochleistungsrechnersystem CHEOPS 2
Universität zu Köln, Regionales Rechenzentrum Gyrhofstr. 17a 50931 Köln
Mit dem neuen, von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) geförderten Hochleistungsrechner CHEOPS2, der den bisher im Einsatz befindlichen Hochleistungsrechner CHEOPS ablösen soll, wird das regionale Rechenzentrum als zentrale wissenschaftliche Einrichtung eine neue, leistungsstarke Rechen- und Datenanalyse-Infrastruktur für die Forschung bereitstellen. Neben den fachlichen Anwendungsbezügen in den Kernprofilbereichen dient der Rechner auch zur methodischen Weiterentwicklung der Datenanalyse, darunter visuelle Datenanalyse und verteiltes Datenmanagement, zur Entwicklung parallel skalierender und robuster Algorithmen, für maschinelles Lernen sowie zur Verbesserung von Simulationen linearer oder nichtlinearer Systeme.
Der geplante Hochleistungsrechner wird im technisch/wissenschaftlichen Umfeld eingesetzt werden und Nutzergruppen aus der Universität zu Köln, dem Land NRW und dem Bund zur Verfügung stehen. Insbesondere wird der Rechner auch im Life-Science-Bereich eingesetzt werden, für den erhöhte Sicherheitsanforderungen in Architektur und Softwareausstattung berücksichtigt werden müssen.
Der Auftraggeber hat das System betriebsbereit zu erstellen und über einen längeren Zeitraum Leistungen des Systemservices zu erbringen. Außerdem kann der Auftraggeber über einen Zeitraum von 5 Jahren einzelne Komponenten des Systems nachbestellen. Hierfür ist ein rahmenvertragliches Element in dem EVB-IT Systemvertrag integriert.
Die Grundlaufzeit des Systemservices ("Support") beträgt 5 Jahre. Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Willenserklärung des Auftraggebers um jeweils 12 Monate verlängert werden. Dieses Optionsrecht kann maximal 3 x in Folge ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage "Formular 521- Eigenerklärung Ausschlussgründe"
Anlage "Referenzen"
In dieser Anlage werden von den Bietern Angaben zu folgenden Punkten für 3 Referenzen verlangt:
- Referenz des Hauptunternehmers (Bieters)
- Referenz eines anderen Unternehmens
- Referenz eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft
- Referenzauftrag Nr.
- Entweder: Name eines Ansprechpartners des Auftraggebers
Oder: Weblink zu Top500-Eintrag des HPC-Systems
- Nur wenn oben keine Top500-Platzierung genannt: Telefonnummer des oben genannten Ansprechpartners des Auftraggebers
- Hersteller
- Leistungszeitraum von/bis (Monat/Jahr)
- Prozessortyp(en) der Rechenknoten
- Anzahl Rechenkerne
- Größe Hauptspeicher
- Hersteller/Architektur des Interconnects
- Rmax: Linpack-Performance (siehe https://top500.org/project/top500_description/)
- Rpeak: Theoretische Peak-Performance
- Nmax: Problemgröße bei der Bestimmung von Rmax
- N1/2: Problemgröße bei der Bestimmung von 1/2 Rmax
- Beschleunigertyp(en) (falls vorhanden)
- Anzahl Beschleuniger (falls vorhanden)
- Speicher pro Beschleuniger (falls vorhanden)
- Leistungsaufnahme (während eines referenzierten Laufs für Linpack-Performance)
- Gesamtauftragswert
- Weitere Informationen 1
- Weitere Informationen 2
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag drei Referenzaufträge nachzuweisen.
Es bestehen an jeden einzelnen Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen:
o Bei dem Auftrag muss es sich um die Erstellung eines HPC-Systems handeln.
o Das betreffende HPC-System muss eine Linpack-Performance von mindestens 2,5PFlop/s aufweisen. Die Linpack-Performance muss regelkonform nach den Vorgaben der Top500-Liste (siehe https://top500.org/, https://www.netlib.org/benchmark/hpl) ermittelt worden sein. Sie muss sich darüber hinaus entweder auf die Erstinbetriebnahme des HPC-Systems oder auf die vom Bieter vorgenommene Erweiterung eines vom Bieter selbst installierten HPC-Systems beziehen.
o Der Beginn des Leistungszeitraums zur Erstellung des genannten HPC-Systems darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber führt das Verfahren als Verhandlungsverfahren. Er ist dementsprechend grundsätzlich bereit, über sämtliche Inhalte der vertraglichen Unterlagen in Gespräche einzutreten. Ausgenommen sind nur a) Mindestanforderungen, gegen die bereits verstoßen wurde und die daher zum Angebotsausschluss führen müssen und b) die Bewertungskriterien.
Obergrenze:
Für dieses Verfahren besteht für die Erstellung des Gesamtsystems ("HPC") eine Obergrenze von EUR 10.155.000,00 inkl. MwSt. Verbindliche Angebote, die diese Obergrenze überschreiten, werden ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4CYY6U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html