6002295132-BwDLZ Aachen Unterhalts- und Fensterreinigung Mechernich Referenznummer der Bekanntmachung: 6002295132-BwDLZ Aachen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
6002295132-BwDLZ Aachen Unterhalts- und Fensterreinigung Mechernich
6002295132-BwDLZ Aachen
Unterhaltsreinigung Mechernich
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Unterhaltsreinigung für den Liegenschaftsbereich Mechernich
Bleiberg-Kaserne Mechernich: 21.416,13 m²
Material Depot Mechernich: 5.348,74m²
Untertageanlage Mechernich: 2.675,88m²
Luftwaffen-Instandsetzungszentrum Mechernich: 1.552,72m²
Fentsterreinigung Mechernich
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Fensterreinigung im Liegenschaftsbereich Mechernich
Bleiberg-Kaserne Mechernich: 4.363,10m²
MaterialDepot Mechernich: 3.166,41m²
Untertageanlage Mechernich: 5,1m²
Luftwaffen-Instandsetzungszentrum Mechernich: 318,29m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
(nicht älter als 6
Monate zum Termin der Abgabefrist des Teilnahmeantrags),
(Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
haben eine gleichwertige Bescheinigung oderUrkunde einer
zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslandes beizubringen),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und
fakultativer
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBW-B-V
034),
— Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/
Bietergemeinschaft
(B-V 047) sofern zutreffend.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre.
- gültige Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 9001 oder
gleichwertig,
- gültige Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 14001 oder
gleichwertig,
- Erklärung des Unternehmens über die durchschnittliche
jährliche
Beschäftigten- zahl der letzten 3 Geschäftsjahre,
- Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren
Dienstleistungen
- gültiger Versicherungsnachweis Betriebshaftpflicht (bei
nichtausreichender Deckungssumme* ist die Deckungszusage
des Versicherers erforderlich)
* siehe Vergabeunterlagen (Checkliste)
Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer
Aufsichtsperson
(Objektbetreuer) erforderlich, die ständig die
Leistungserbringung
überwacht, gegenüber den Reinigungskräften
weisungsberechtigt
ist, Entscheidungsbefugnis zu Beanstandungen des
Auftraggebers
hat und nicht für Reinigungsleistungen herangezogen
werden darf. Außerdem wird zur Wahrnehmung dieser
Aufgabe
die Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit