Kanalbezogene unterirdische Rattenbekämpfung und anlassbezogene oberirdische Rattenbekämpfung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40878
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-ratingen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haan
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42781
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.haan.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heiligenhaus
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42579
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://heiligenhaus.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mettmann.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wülfrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuelfrath.net/
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalbezogene unterirdische Rattenbekämpfung und anlassbezogene oberirdische Rattenbekämpfung
Die Städte Ratingen, Haan, Heiligenhaus, Mettmann und Wülfrath beabsichtigen die kanalbezogene unterirdische Rattenbekämpfung und anlassbezogene oberirdische Rattenbekämpfung neu zu vergeben. Die Rattenbekämpfung wird zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung durchgeführt.
In den fünf beteiligten Städten leben rund 220.000 Einwohner auf ca. 215 Quadratkilometern Fläche. In den Städten gibt es zurzeit im öffentlichen Kanalnetz ca. 19.130 Schmutz- und Mischwasserkanalschächte. Eine Befallserhebung der Misch- und Schmutzwasserkanäle hat jährlich zu erfolgen. Zudem soll die Bekämpfung anlassbezogen auch oberirdisch (insbesondere öffentliche Anlagen und Grünflächen) erfolgen. Ziel ist eine spürbare Dezimierung des Rattenaufkommens sowie eine aussagefähige Dokumentation der Erfolgskontrollen, insbesondere der Darstellung der Befallsschwerpunkte. Die beteiligten Städte streben eine einheitliche und systematische Rattenbekämpfung in allen Stadtgebieten an.
Kanalbezogene unterirdische Rattenbekämpfung und anlassbezogene oberirdische Rattenbekämpfung
Los 1: Stadt Ratingen
Die Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Ratingen soll koordiniert und systematisch erfolgen. Die Stadt hat rund 90.000 Einwohner auf ca. 88,7 Quadratkilometern Fläche.
Das Kanalisationssystem der Stadt Ratingen hat derzeit eine Länge von ca. 432 km und umfasst insgesamt 13.120 Stück Einstiegsschächte.
Die kanalbezogene Rattenbekämpfung bezieht sich auf:
- Schmutzwasserkanal 142,6 km, Einstiegsschächte 4.421 Stück
- Mischwasserkanal 146,2 km, Einstiegsschächte 4.274 Stück.
Es soll eine Befallserhebung (Belegung mit unbegifteten Ködern) der Schmutz- und Mischwasserkanäle in den bisher bekannten Befallsschwerpunkten (jeder 2. Schacht, dies entspricht rd. 4.300 Stück) erfolgen.
Die angegebenen Mengenangaben beziehen sich auf die voraussichtliche jährliche Anzahl der Vorgänge der kanalbezogenen unterirdischen Rattenbekämpfung:
- Befallserhebung (Belegung mit unbegifteten Ködern): 4.300 [Stck]
- Befallsprüfung ohne Befall: 1.300 [Stck]
- Erstbelegung (Befallsprüfungen mit begifteten Ködern): 3.000 [Stck]
- Nachkontrollen: 4.000 [Stck]
- Nachkontrollen bis zur Befallsfreiheit 250 [Stck]
Zudem soll die Bekämpfung oberirdisch anlassbezogen erfolgen.
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr. Bei einer maximalen Laufzeit des Vertrages inklusive der Verlängerungsoptionen wird der Rahmenvertrag am 30.09.2026 enden.
Der Zuschlag wird für das Los nach folgender Gewichtung erteilt:
— Preis 100 %.
a) Kanalbezogene unterirdische Rattenbekämpfung: 90 %.
b) Oberirdische Rattenbekämpfung: 10 %.
Höchstwert der Rahmenvereinbarung für Los 1: 62.000 Belegungen, Befallsprüfungen und Kontrollen über einen Zeitraum von 4 Jahren
Kanalbezogene unterirdische Rattenbekämpfung und anlassbezogene oberirdische Rattenbekämpfung
Los 2: Stadt Haan
Die Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Haan soll koordiniert und systematisch erfolgen.
Die Stadt hat rund 30.000 Einwohner auf ca. 24,2 Quadratkilometern Fläche.
Das Kanalisationssystem der Stadt Haan hat derzeit eine Länge von ca. 204 km und umfasst insgesamt 5.773 Stück Einstiegsschächte.
Die kanalbezogene Rattenbekämpfung bezieht sich auf:
- Schmutzwasserkanal 66,9 km, Einstiegsschächte 1.970 Stück
- Mischwasserkanal 71 km, Einstiegsschächte 1.728 Stück.
Es soll eine Befallserhebung (Belegung mit unbegifteten Ködern) der Schmutz- und Mischwasserkanäle in den bisher bekannten Befallsschwerpunkten (jeder 2. Schacht, dies entspricht rd. 1850 Stück) erfolgen.
Die angegebenen Mengenangaben beziehen sich auf die voraussichtliche jährliche Anzahl der Vorgänge der kanalbezogenen unterirdischen Rattenbekämpfung:
- Befallserhebung (Belegung mit unbegifteten Ködern): 1.850 [Stck]
- Befallsprüfung ohne Befall: 850 [Stck]
- Erstbelegung (Befallsprüfungen mit begifteten Ködern): 1.000 [Stck]
- Nachkontrollen: 2.400 [Stck]
- Nachkontrollen bis zur Befallsfreiheit 100 [Stck]
Zudem soll die Bekämpfung oberirdisch anlassbezogen erfolgen.
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr. Bei einer maximalen Laufzeit des Vertrages inklusive der Verlängerungsoptionen wird der Rahmenvertrag am 30.09.2026 enden.
Der Zuschlag wird für das Los nach folgender Gewichtung erteilt:
— Preis 100 %.
a) Kanalbezogene unterirdische Rattenbekämpfung: 90 %.
b) Oberirdische Rattenbekämpfung: 10 %.
Höchstwert der Rahmenvereinbarung für Los 2: 30.000 Belegungen, Befallsprüfungen und Kontrollen über einen Zeitraum von 4 Jahren
Kanalbezogene unterirdische Rattenbekämpfung und anlassbezogene oberirdische Rattenbekämpfung
Los 3: Stadt Heiligenhaus
Die Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Heiligenhaus soll koordiniert und systematisch erfolgen.
Die Stadt hat rund 26.150 Einwohner auf ca. 27,5 Quadratkilometern Fläche.
Das Kanalisationssystem der Stadt Heiligenhaus hat derzeit eine Länge von ca. 116 km und umfasst insgesamt 3.829 Stück Einstiegsschächte.
Die kanalbezogene Rattenbekämpfung bezieht sich auf:
- Schmutzwasserkanal 6,2 km, Einstiegsschächte ca. 730 Stück
- Mischwasserkanal 102 km, Einstiegsschächte ca. 2.920 Stück.
Es soll eine Befallserhebung (Belegung mit unbegifteten Ködern) der Schmutz- und Mischwasserkanäle in den bisher bekannten Befallsschwerpunkten (jeder 2. Schacht, dies entspricht rd. 1.825 Stück) erfolgen.
Die angegebenen Mengenangaben beziehen sich auf die voraussichtliche jährliche Anzahl der Vorgänge der kanalbezogenen unterirdischen Rattenbekämpfung:
- Befallserhebung (Belegung mit unbegifteten Ködern): 1.825 [Stck]
- Befallsprüfung ohne Befall: 825 [Stck]
- Erstbelegung (Befallsprüfungen mit begifteten Ködern): 1.000 [Stck]
- Nachkontrollen: 2.400 [Stck]
- Nachkontrollen bis zur Befallsfreiheit: 120 [Stck]
Zudem soll die Bekämpfung oberirdisch anlassbezogen erfolgen.
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr. Bei einer maximalen Laufzeit des Vertrages inklusive der Verlängerungsoptionen wird der Rahmenvertrag am 30.09.2026 enden.
Der Zuschlag wird für das Los nach folgender Gewichtung erteilt:
— Preis 100 %.
a) Kanalbezogene unterirdische Rattenbekämpfung: 90 %.
b) Oberirdische Rattenbekämpfung: 10 %.
Höchstwert der Rahmenvereinbarung für Los 3: 18.000 Belegungen, Befallsprüfungen und Kontrollen über einen Zeitraum von 4 Jahren
Kanalbezogene unterirdische Rattenbekämpfung und anlassbezogene oberirdische Rattenbekämpfung
Stadt Mettmann
Die Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Mettmann soll koordiniert und systematisch erfolgen.
Die Stadt hat rund 40.000 Einwohner auf ca. 42 Quadratkilometern Fläche.
Das Kanalisationssystem der Stadt Mettmann hat derzeit eine Länge von ca. 184 km und umfasst insgesamt 5.500 Stück Einstiegsschächte.
Die kanalbezogene Rattenbekämpfung bezieht sich auf:
- Schmutzwasserkanal 16,6 km, Einstiegsschächte 504 Stück
- Mischwasserkanal 139,7 km, Einstiegsschächte 4.100 Stück.
Es soll eine Befallserhebung (Belegung mit unbegifteten Ködern) der Schmutz- und Mischwasserkanäle in den bisher bekannten Befallsschwerpunkten (jeder 2. Schacht, dies entspricht rd. 2.300 Stck) erfolgen.
Die angegebenen Mengenangaben beziehen sich auf die voraussichtliche jährliche Anzahl der Vorgänge der kanalbezogenen unterirdischen Rattenbekämpfung:
- Befallserhebung (Belegung mit unbegifteten Ködern): 2.300 [Stck]
- Befallsprüfung ohne Befall: 800 [Stck]
- Erstbelegung (Befallsprüfungen mit begifteten Ködern): 1.500 [Stck]
- Nachkontrollen: 4.000 [Stck]
- Nachkontrollen bis zur Befallsfreiheit 250 [Stck]
Zudem soll die Bekämpfung oberirdisch anlassbezogen erfolgen.
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr. Bei einer maximalen Laufzeit des Vertrages inklusive der Verlängerungsoptionen wird der Rahmenvertrag am 30.09.2026 enden.
Der Zuschlag wird für das Los nach folgender Gewichtung erteilt:
— Preis 100 %.
a) Kanalbezogene unterirdische Rattenbekämpfung: 90 %.
b) Oberirdische Rattenbekämpfung: 10 %.
Höchstwert der Rahmenvereinbarung für Los 4: 42.000 Belegungen, Befallsprüfungen und Kontrollen über einen Zeitraum von 4 Jahren
Kanalbezogene unterirdische Rattenbekämpfung und anlassbezogene oberirdische Rattenbekämpfung
Los 5: Stadt Wülfrath
Die Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Wülfrath soll koordiniert und systematisch erfolgen.
Die Stadt hat rund 21.600 Einwohner auf ca. 32 Quadratkilometern Fläche.
Das Kanalisationssystem der Stadt Wülfrath hat derzeit eine Länge von ca. 92 km und umfasst insgesamt 2844 Stück Einstiegsschächte.
Die kanalbezogene Rattenbekämpfung bezieht sich auf:
- Schmutzwasserkanal 10 km, Einstiegsschächte 465 Stück
- Mischwasserkanal 67,3 km, Einstiegsschächte 2.079 Stück.
Es soll eine Befallserhebung (Belegung mit unbegifteten Ködern) der Schmutz- und Mischwasserkanäle in den bisher bekannten Befallsschwerpunkten (jeder 2. Schacht dies entspricht rd. 1250 Stück) erfolgen.
Die angegebenen Mengenangaben beziehen sich auf die voraussichtliche jährliche Anzahl der Vorgänge der kanalbezogenen unterirdischen Rattenbekämpfung:
- Befallserhebung (Belegung mit unbegifteten Ködern): 1.250 [Stck]
- Befallsprüfung ohne Befall: 350 [Stck]
- Erstbelegung (Befallsprüfungen mit begifteten Ködern): 900 [Stck]
- Nachkontrollen: 2.400 [Stck]
- Nachkontrollen bis zur Befallsfreiheit 150 [Stck]
Zudem soll die Bekämpfung oberirdisch anlassbezogen erfolgen.
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr. Bei einer maximalen Laufzeit des Vertrages inklusive der Verlängerungsoptionen wird der Rahmenvertrag am 30.09.2026 enden.
Der Zuschlag wird für das Los nach folgender Gewichtung erteilt:
— Preis 100 %.
a) Kanalbezogene unterirdische Rattenbekämpfung: 90 %.
b) Oberirdische Rattenbekämpfung: 10 %.
Höchstwert der Rahmenvereinbarung für Los 5: 25.000 Belegungen, Befallsprüfungen und Kontrollen über einen Zeitraum von 4 Jahren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— aktueller Auszug Handelsregister oder Berufsregisterauszug
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU).
— Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung:
Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 2 Millionen EUR bei Personenschäden und 1 Million EUR bei Sachschäden inklusive Tätigkeits- und Allmählichkeitsschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird. Die Versicherungssummen müssen mindestens 3-fach maximiert sein. Der Versicherungsvertrag darf Vertragsklauseln des nachfolgenden Inhalts nicht enthalten:
— Versicherungsausschluss für Schäden am behandelten Gut,
— Versicherungsausschluss bei Außerachtlassung von Gebrauchsanweisungen und behördlichen Vorschriften.
1) Vorlage von mindestens 2 Referenzen:
Ausreichende Erfahrung des Bieters in Bezug auf eine vergleichbare unterirdische kanalbezogene Rattenbekämpfung – mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die belegen, dass eine kanalbezogene Rattenbekämpfung über den Zeitraum von 2 Jahren in einer Stadt mit mindestens 21 000 Einwohnern stattgefunden hat.
— Die kanalbezogene Rattenbekämpfung hat die Kanalbelegung und oberirdische Rattenbekämpfungsmaßnahmen zu umfassen.
2) Eigenerklärung zum Nachweis nach DIN EN 16636 Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen (oder vergleichbar).
3) Eigenerklärung: Mindestanforderungen Personal:
In jedem 2er Team muss ein sachkundiger Schädlingsbekämpfer eingesetzt werden:
— IHK geprüfte Schädlingsbekämpfer,
— Sachkundige nach Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 523 Sachkunde im Gesundheits-, und Vorratsschutz,
— Sachkundige Anwender gemäß Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung (Schädlingsbekämpfer),
— als gleichwertig anerkannte Prüfung/Ausbildung nach GefStoffV,
— Sachkundige Schädlingsbekämpfer muss über ausreichend deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schriftverfügen.
Die Gleichwertigkeit eines im Ausland ausgestellten Sachkundenachweises mit einem deutschen Nachweis, ist durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der im Einzelfall zuständigen Institution zu belegen.
4) Eigenerklärung Russlandsanktionen - Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) Hinweis: Diese Eigenerklärung ist aufgrund der EU-Vorgaben zwingend einzureichen. Aufgrund der zugrundeliegenden EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot für öffentliche Aufträge mit Russlandbezug.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Teilnahme von Bietern oder Bietervertretern ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Erklärungen sind nur abzugeben, wenn der jeweilige Tatbestand erfüllt ist:
— Erklärung Bietergemeinschaft (Formular 531 EU),
— Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU),
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
— Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
— Der Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html