Bewegung und Ergonomie Referenznummer der Bekanntmachung: 0031-Bwg-Ergo-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Abschnitt II: Gegenstand
Bewegung und Ergonomie
Dienstleister Firmengesundheit zur Durchführung von Modulen bei Firmenkunden
bei bundesweit verteilten Firmenkunden der BARMER
Die Erbringung der von kasseneigenen Beratern Firmengesundheit gebuchten Leistungsmodule beim Firmenkunden über einen Zeitraum von 3 Jahren sowie administrative Zusatztätigkeiten im selben Zeitraum für bis zu 3 Mio. Euro brutto.
Die Schätzmengen dieser Rahmenvereinbarung ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis. An Höchstmenge können maximal 1150 Maßnahmen jährlich durch den Firmenkunden während der Vertragslaufzeit insgesamt abgerufen werden, also 3.450 Buchungen in den drei Jahren. Eine Maßnahme entspricht einer Buchung durch den Auftraggeber für den Firmenkunden, auch wenn darin mehrere Module enthalten sind. (s. Ziffer 4.7 der Leistungsbeschreibung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E1) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Zusicherung, eine solche bei Zuschlagserteilung in folgender Höhe pauschal pro Vertragsjahr abzuschließen: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt mindestens € 1.000.000,00.
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E4) zu Russland-Bezug im Sinne von
Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E5) zur Zuverlässigkeit
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E2) über das Vorhandensein und die Benennung von jeweils mindestens zwei Referenzkunden mit den folgenden Erfahrungs-Schwerpunkten:
1) Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Beratungen zur Ergonomie am Arbeitsplatz (s. dazu auch Leistungsbeschreibung Kapitel 4.1 (1))
2) Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Überprüfung der Messergebnisse folgender Module (s. dazu auch Leistungsbeschreibung Kapitel 4.1 (1))
- Messung der Stabilität, Sensomotorik und Symmetrie/S3-Check und
- Rückencheck / Medimouse
Die Aufträge der Referenzkunden sind nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar und liegen nicht länger als 2 Jahre zurück. Die Aufträge dürfen noch laufen, soweit der Beginn der Aufträge mindestens ein Jahr zurückliegt. Bei allen zwei Unterpunkten können dieselben Referenzkunden benannt werden.
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E3) zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Einsatz von Unterauftragnehmern
Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen müssen Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Bewegung eingesetzt werden, insbesondere:
- Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor),
- Krankengymnasten, Physiotherapeuten,
- Sport- und Gymnastiklehrer,
- Ärzte mit Zusatzqualifikation einer anerkannten Institution für den jeweiligen Problembereich (z. B. Lizenz zur Durchführung einer Rückenschule).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über ein zuvor zu installierendes Bietercockpit. Hierfür ist eine vorherige Registrierung unter zuvor genanntem Link erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.