Ausschr. TNW Verkehrssicherheitskampagne 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1500
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. TNW Verkehrssicherheitskampagne 2022
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der eine mehrjährige Verkehrssicherheitskampagne für das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg konzipiert und durchführt. Hierbei sollen für gesetzte Schwerpunktgruppen und Schwerpunktthemen Kommunikationselemente entworfen und umgesetzt werden. Dabei gilt es die jeweiligen Zielgruppen und Belange zu identifizieren und praxisnahe, einfache Botschaften im Rahmen einer Kommunikationsstrategie zu vermitteln. Die Themensetzung der Kampagne wird mit dieser Ausschreibung für das erste zu bespielende Jahr festgelegt. Die weiteren Schwerpunktthemensetzungen werden nach Abstimmung festgelegt. Gleichzeitig sollen dabei flexible Nachbesserungen oder Fortführungen erfolgreicher Kampagnenelemente möglich bleiben.
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist Stuttgart.
siehe oben
siehe Leistungsbeschreibung
1. Qualität des Angebots 60 %
davon Qualität des Konzepts 40 %
Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen und Ideen im Angebot nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, alle Zielgruppen spezifisch einzubinden und die angestrebte Reichweite zu erzielen. Die Bieter haben ein Kurzkonzept (maximal vier DIN A4 Seiten) vorzulegen, das darlegt, wie die Kampagne basierend auf den Zielen strategisch entwickelt und durchgeführt werden könnte. Dabei wird auch die Kreativität und Schlüssigkeit des Corporate Design unter Berücksichtigung der bisherigen Verkehrssicherheitskampagne bewertet.
davon fachliche Leistungsfähigkeit durch Qualifikation des Personals 10 %
Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen nachzuweisen, dass sie über ausreichend in den im Rahmen der Ausschreibung geforderten Aufgabenbereichen erfahrenes Personal verfügen. Sie haben die Projektmitarbeiter*innen zu benennen und deren einschlägige Ausbildungen, Weiterbildungen und Erfahrungen aufzuzeigen. (Strategie, Konzeption, Text, methodisches Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Erfahrung in komplexen und sensiblen Öffentlichkeitsthemen, Online-Marketing und PR, Social Media, Marketingcontrolling, Webdesign, Grafik).
davon Qualität der Arbeitsproben 10 %
Die gemäß 5.3 eingereichten Referenzen und Arbeitsproben werden hinsichtlich folgender Kriterien bewertet: Aufgabenverständnis, strategische Herangehensweise, Zielgruppenverständnis, Textqualität, Kreativität, Gestaltungsqualität, fachlich-inhaltliches Verständnis und Sachkenntnis, Gesamtqualität des Werbeträgers
2. Eingebrachte Erfahrung mit vergleichbaren Kampagnen 10 %
davon Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern 5 %
davon Erfahrungen mit Kommunikationskampagnen und thematischen vergleichbaren Projekten 5 %
3. Preis 30 %
davon Höhe der Stunden- und Tagessätze gemäß Kalkulation für das Kampagnenjahr 2023 20 %
davon Höhe der Summe der allgemeine Preis-Kalkulation der Arbeitspakte 10 %
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5. Anforderungen an den Bieter, Nachweis der Eignung
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Agenturleistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Die Subunternehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer (Fremdleistungen) nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres beizufügen, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen.
Die Referenzen und Arbeitsproben sollen aufzeigen, dass der Bieter
- in den Bereichen Strategie, Konzeption, Kreation und Text, Marketing, PR und Social Media visiert ist.
- über Erfahrungen mit Media-Leistungen, Kommunikationskampagnen, öffentlichen Auftragnehmern sowie im Themenfeld Mobilität und/oder Verkehrssicherheit verfügt.
- in der Lage ist, komplexe Themen zu pointierten Botschaften herunter zu brechen.
- eine zielgruppengeeignete Ansprache wählt und zielgruppengerechte Distributionswege sowie Medien/Kanäle nutzt.
- einen bereiten Medienmix von Social Media und Influencer Kommunikation bis zu klassischer Pressearbeit, Distribution von Printprodukten und vor Ort Aktivitäten zielgruppengerecht umsetzen kann.
2.4 Budget und Vergütung
Für die Durchführung der Verkehrssicherheitskampagne steht für die Kampagnenjahre 2022/2023 bis einschließlich 2025 ein jährliches Budget von jeweils [Betrag gelöscht] EUR (inkl. MwSt.) zur Verfügung. Darin enthalten sind alle Agentur-, Fremd- und Umsetzungskosten. Es wird somit mit einem Gesamtvolumen von 2.1 Mio. EUR (inkl. MwSt.) bis 2025 kalkuliert. Der AG behält sich als Option das jährliche Budget um [Betrag gelöscht] EUR (inkl. MwSt.) anzuheben. Die Erhöhung des Budgets hängt davon ab, ob die erforderlichen Haushaltsmittel verfügbar sind und hierfür eingesetzt werden sollen. Im Rahmen des Vergabeprozesses müssen die Bieter mit einem maximal zu Verfügung stehenden Jahresbudget von [Betrag gelöscht] EUR (inkl. MwSt.) kalkulieren. Für die Verlängerungsoption bis Ende 2026 werden weitere 0,7 Mio. EUR eingeplant.
Folgende Abschlagszahlungen werden jährlich gezahlt. Die Schlussrechnungsstellung kann nur mit Leistungs- und Sachkosten-Nachweisen erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auf allen Rechnungen, auch Abschlagsrechnungen, auszuweisen.
Die Vergütung wird wie folgt fällig: s.d.
Die Leistungen werden auf Grundlage der Stunden- bzw. Tagessatzbasis jeweils jährlich im abgestimmten Konzept im Budgetplan als Pauschale festgelegt. Es erfolgt keine Abrechnung nach Aufwand, sondern nach den festgelegten Pauschalen. Reisekosten sowie Kosten für Verpflegung und Übernachtung, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers entstehen, werden bei der Jahreskalkulation in den Honorarkosten-Pauschalen eingepreist und nicht gesondert als Sachkosten abgerechnet.
Die Einholung von Angeboten für Fremdleistungen im Sinne der Ausschreibung wird von der AN dokumentiert und bei Anfrage dem AG vorgelegt.
Bei der Beauftragung von Fremdleistungen prüft der AN zudem eigenverantwortlich, ob für diese eine Künstlersozialabgabe abgeführt werden muss und trägt in diesem Falle die Kosten. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung, die Kosten sind entsprechend einzupreisen.
Sollte im Rahmen der Dienstleistung zusätzliches Budget durch die Beteiligung Dritter generiert werden (z. B. durch den Weiterverkauf von Give Aways), verbleibt die finanzielle Abwicklung vollständig beim Auftragnehmer. Die entsprechenden Beträge werden nicht auf das Maximalbudget angerechnet.
Es ist darauf zu achten, dass Beteiligungen im betreffenden Leistungsbaustein maximal so groß sind wie die jeweils entstehenden Kosten für Fremdleistungen. Durch die "Einnahmen" dürfen keine Gewinne erzielt werden.
Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württem-berg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Weiteres s.d.
2.5 Vertragsbedingungen
Der AN nimmt die Rolle eines Full-Service-Dienstleisters ein, der alle Leistungen gesamthaft konzipiert, plant und umsetzt. Der AG agiert als Ansprechpartner für den AN, leitet wichtige Informationen an den AN weiter und erteilt Freigaben. Alle Leistungen, die Teil einer erfolgreichen Umsetzung der Arbeitspakete sind, werden von dem AN als Werkleistungen erbracht. Vergisst der AN, wichtige Teilleistungen zu kalkulieren, können diese nicht nachträglich berechnet werden.
Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag, der die Leistung der Beratung und die Durchführung einzelner Teilleistungen als Werkvertrag beinhaltet. Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
s.d.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
EEs gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungse
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können, da Art und Umfang der Arbeitspakte und darin enthaltenen Elemente noch mit den Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln sind.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein erstes Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für Schritt 2 auswählen und diese zur Präsentation und zu Verhandlungen auffordern.
Schritt 2: Präsentation eines Angebots
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 36 des Jahres 2022 zur Präsentation ihres Angebotes in der KW 38/39 aufgefordert und eingeladen. Im Rahmen eines max. 25-minütigen Pitchtermins stellt der Bieter sein Angebt vor und bringt hierbei weitere Konkretisierung der Leistungsbestimmung nach seiner Erfahrung ein. Die Leistungsbeschreibung wird ggf. aktualisiert. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren.
Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss
Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Verkehrsministeriums und der NVBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter*innen zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein vollständiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je [Betrag gelöscht] EUR (inkl. MwSt.)
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRV5D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]