Gestellung Grundwassersanierungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0414
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestellung Grundwassersanierungsanlage
Errichtung Grundwassersanierungsanlage zur Miete
Nach den Mauresköthen,
Düsseldorf, Stadtteil Gerresheim
Errichtung einer Grundwassersanierungsanlage (GWSA) mit Brunnenausstattung zur Miete, Betrieb der GWSA für 36 Monate, optionale Verlängerung des Betriebs um 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktuelle Bestätigung der Versicherung, dass eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 2,5 Mio. EURO jeweils für Personen, Umwelt- und Sachschäden) besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen werden kann.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf den Bau und Betrieb von Grundwassersanierungsanlagen, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021).
- Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bezogen auf den Bau und Betrieb von Grundwassersanierungsanlagen zur Entfernung von organischen Schadstoffen (insbesondere Wasseraktivkohle / CKW-Abreinigung / PFAS-Abreinigung), mindestens drei Maßnahmen.
Hierzu bitte den beigefügten Vordruck (Anlage B) verwenden oder Angaben analog machen (auf Firmenprospekte verzichten).
- Namentliche Benennung eines verantwortlichen Bauleitenden mit persönli-chen fachlichen Referenzen sowie der Projektleitung und deren Vertretung. Die Bauleitung und die Aufsichtsführenden der Arbeiten müssen Erfahrungen in vergleichbaren Projekten haben. Der Bieter muss mindestens 2 wei-tere Personen als Wartungspersonal benennen.
- Nachweise (z. B. Studiennachweise, Zeugnisse, Bescheinigungen) über die berufliche Befähigung der benannten Bauleitung, Projektleitung und deren Vertretung sowie des vorgesehenen Wartungspersonals. Die Nachweise sollten sich insbesondere auf die Tätigkeitsfelder Verfahrenstechnik, Schlosserhandwerk, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik mit SPS-Anlagen- und Brunnensteuerung, Anlagenelektrik, Metall- und PE-Schweißen oder gleichwertige Befähigungen und Fortbildungen beziehen, aber auch auf die Erfahrung im Betrieb von Grundwassersanierungsanlagen.
- Benennung des Service-Stützpunktes während des Betriebs der Anlage in-klusive der Beschreibung, wie ein zeitnaher Vor-Ort-Einsatz zur Erkundung und ggf. Behebung einer Störung (max. 4 Stunden nach Alarmierung oder Benachrichtigung, auch nachts und an Wochenenden/Feiertagen) vom Bieter sichergestellt werden kann.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.