Rahmenvereinbarung zur Pflege städtischer Bäume auf Liegenschaften der Stadt Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Pflege städtischer Bäume auf Liegenschaften der Stadt
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung für die Pflege städtischer Bäume auf Liegenschaften der Stadt Hamm europaweit aus.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag je Los an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag zu erteilen.
Baumpflege an Straßen - Mitte
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird im Stadtgebiet Mitte der Stadt Hamm erbracht.
An den 41.600 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflege von Bäumen und Baumfällungen durchzuführen.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen.
Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm auf Liegenschaften der Stadt Hamm. Die Liegenschaften sind über ausgebaute Straßen zu erreichen.
Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 48 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Baumpflege an Straßen - Uentrop, Rhynern und Pelkum
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in den Stadtgebieten Uentrop, Rhynern und Pelkum der Stadt Hamm erbracht.
An den 41.600 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflege von Bäumen und Baumfällungen durchzuführen.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen.
Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm auf Liegenschaften der Stadt Hamm. Die Liegenschaften sind über ausgebaute Straßen zu erreichen.
Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 48 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich Beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Baumpflege an Straßen - Herringen, Bockum-Hövel und Heessen
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in den Stadtgebieten Herringen, Bockum-Hövel und Heessen der Stadt Hamm erbracht.
An den 41.600 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflege von Bäumen und Baumfällungen durchzuführen.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen.
Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm auf Liegenschaften der Stadt Hamm. Die Liegenschaften sind über ausgebaute Straßen zu erreichen.
Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 48 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Baumpflege in Grünanlagen - Mitte
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in dem Stadtgebiet Mitte der Stadt Hamm erbracht.
An den 41.600 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflege von Bäumen und Baumfällungen durchzuführen.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen.
Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm auf Liegenschaften der Stadt Hamm. Die Liegenschaften sind über ausgebaute Straßen zu erreichen.
Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 48 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Baumpflege in Grünanlagen - Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in den Stadtgebieten Uentrop, Rhynern, Pelkum und Herringen der Stadt Hamm erbracht.
An den 41.600 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflege von Bäumen und Baumfällungen durchzuführen.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen.
Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm auf Liegenschaften der Stadt Hamm. Die Liegenschaften sind über ausgebaute Straßen zu erreichen.
Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 48 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Baumpflege in Grünanlagen - Bockum-Hövel, Heessen
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in den Stadtgebieten Bockum-Hövel und Heessen der Stadt Hamm erbracht.
An den 41.600 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflege von Bäumen und Baumfällungen durchzuführen.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen.
Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm auf Liegenschaften der Stadt Hamm. Die Liegenschaften sind über ausgebaute Straßen zu erreichen.
Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 48 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Baumpflege an Schulen - Mitte, Uentrop, Rhynern und Pelkum Teil A
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in den Stadtgebieten Mitte, Uentrop, Rhynern und Pelkum der Stadt Hamm erbracht.
An den 41.600 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflege von Bäumen und Baumfällungen durchzuführen.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen.
Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm auf Liegenschaften der Stadt Hamm. Die Liegenschaften sind über ausgebaute Straßen zu erreichen.
Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 48 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Baumpflege an Schulen - Heessen, Bockum-Hövel, Herringen und Pelkum Teil B
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in den Stadtgebieten Heessen, Bockum-Hövel, Herringen und Pelkum der Stadt Hamm erbracht.
An den 41.600 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflege von Bäumen und Baumfällungen durchzuführen.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen.
Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm auf Liegenschaften der Stadt Hamm. Die Liegenschaften sind über ausgebaute Straßen zu erreichen.
Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 48 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Baumpflege auf Friedhöfen im Stadtgebiet Hamm
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird im gesamten Stadtgebiet der Stadt Hamm erbracht.
An den 41.600 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflege von Bäumen und Baumfällungen durchzuführen.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen.
Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm auf Liegenschaften der Stadt Hamm. Die Liegenschaften sind über ausgebaute Straßen zu erreichen.
Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 48 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Baumpflege auf Sportanlagen im Stadtgebiet Hamm
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird im gesamten Stadtgebiet der Stadt Hamm erbracht.
An den 41.600 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflege von Bäumen und Baumfällungen durchzuführen.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen.
Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm auf Liegenschaften der Stadt Hamm. Die Liegenschaften sind über ausgebaute Straßen zu erreichen.
Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 48 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Baumpflege an öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Parkplätzen im Stadtgebiet Hamm
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird im gesamten Stadtgebiet der Stadt Hamm erbracht.
An den 41.600 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflege von Bäumen und Baumfällungen durchzuführen.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen.
Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm auf Liegenschaften der Stadt Hamm. Die Liegenschaften sind über ausgebaute Straßen zu erreichen.
Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 48 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Baumpflege auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen und Skateranlagen und ähnlichen Einrichtungen im Stadtgebiet Hamm
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird im gesamten Stadtgebiet der Stadt Hamm erbracht.
An den 41.600 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Pflege von Bäumen und Baumfällungen durchzuführen.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Leistungen sind nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung durchzuführen.
Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV).
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm auf Liegenschaften der Stadt Hamm. Die Liegenschaften sind über ausgebaute Straßen zu erreichen.
Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 48 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot sind folgende Angaben und Erklärungen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren
(1.2) Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und für
Sach- und Vermögensschäden von 3 Mio. EUR im Bieterfragebogen
(2) Auf besonderen Anforderung sind innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen:
(2.1) Nachweis über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Bieterfragebogen hier Referenzen der vergangenen 3 Jahre (2019 bis 2021) über die Durchführung von qualitativ und quantitativ vergleichbaren Aufträgen.
Die Referenzliste muss Angaben enthalten zum:
- Gegenstand des Auftrags / der durchgeführten Leistungen
- Zeitraum der Leistungserbringung / Laufzeit des Vertrages
- Auftraggeber
- zentrale Telefonnummer/Email-Adresse des Auftraggebers
Auf die Vorlage einer Referenzliste wird bei Bietern verzichtet, die in den letzten 3 Jahren bereits vergleichbare Leistungen an die Stadt Hamm erbracht haben.
(1.2) Eigenerklärung, dass der Verantwortliche für die Sicherung von Arbeitsstellen MVAS99 über die Qualifikation verfügt im Bieterfragebogen
(1.3) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.3.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.3.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2) Auf besonderen Anforderung sind innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen:
(2.1) Nachweis vorzulegen, dass der Verantwortliche für die Sicherung von Arbeitsstellen MVAS99 über die Qualifikation verfügt
Abschnitt IV: Verfahren
Hamm
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mai/Juni 2024
(1) Mit dem Angebot sind folgende Angaben und Erklärungen einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland gemäß Vordruck
(1.3) Vordruck "Angebot"
(1.4) Bieterfragebogen (Vordruck)
(1.5) Leistungsverzeichnisse der Lose 1 - 12 sowie der Zusammenfassung der Lose
(1.6) Eigenerklärung des Bieters im Bieterfragebogen zur Ausbildung der von ihm eingesetzten Mitarbeiter in Bezug auf:
- Lehrgang AS Baum 1 der SVLFG bzw. über die Module A und B der Unfallkasse NRW.
- Lehrgang AS Baum 2 der SVLFG bzw. das Modul C der Unfallkasse NRW
im Bieterfragebogen
(1.7) Bei Nachunternehmereinsatz:
Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(1.8) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
die Referenzliste (im Vordruck Bieterfragebogen) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist darüber hinaus eine Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen und zum Bezug des Bieters zu Russland einzureichen.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind einzureichen:
(2.1) Bei Eignungsleihe: Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen für das andere Unternehmen
(2.2) Name des Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
1. Leistungsbeschreibung
2. BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
2. VgV Bewerbungsbedingungen
3. Zusätzliche Vertragsbedingungen
4. Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
5. Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD4W8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html