EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Sundern Referenznummer der Bekanntmachung: 39.2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sundern
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sundern.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Sundern
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen je Los:
- Los 1: Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall und Altpapier;
- Los 2: Sammlung und Transport von schadstoffhaltigen Abfällen.
Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall und Altpapier;
Stadtgebiet Sundern 59846 Sundern
Sammlung und Transport von Restabfall:
- Leerung der Behälter mit einem Volumen von 80 l, 120 l und 360 l im vierwöchentlichen Rhythmus;
- Behälter mit einem Volumen von 240 l sind vierwöchentlich oder 14-täglich zu leeren;
- Leerung der Behälter mit einem Volumen von 1.100 l im wöchentlichen, 14-täglichen oder vierwöchentlichen Rhythmus;
- Transport der gesammelten Abfälle zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle.
Sammlung und Transport von Bioabfall:
- Leerung der Behälter mit einem Volumen von 120 l und 240 l im 14-täglichen Rhythmus;
- Transport der gesammelten Abfälle zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle.
Sammlung und Transport von Altpapier:
- Leerung der Behälter mit einem Volumen von 240 l und 1.100 l im vierwöchentlichen Rhythmus;
- Transport der gesammelten Abfälle zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle.
Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege (inkl. Lieferung zusätzlicher Abfallbehälter während der Vertragslaufzeit auf Wunsch des Auftraggebers nach gesondertem Angebot). Bei der Abfuhr kommt in allen Fraktionen ein Identsystem zur Anwendung.
Bei Ausübung der Verlängerungsoption (vgl. Ziffer II.2.11)) besteht eine Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr.
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammlung und Transport von schadstoffhaltigen Abfällen.
Stadtgebiet Sundern 59846 Sundern
- Durchführung der mobilen Schadstoffsammlung an zwölf Terminen pro Jahr;
- Transport der gesammelten Abfälle zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle.
Bei Ausübung der Verlängerungsoption (vgl. Ziffer II.2.11)) besteht eine Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr.
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 (2021 ggf. geschätzt) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restmüll oder Bioabfall oder Altpapier.
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus privaten Haushalten mittels Schadstoffmobil.
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restmüll oder Bioabfall oder Altpapier in den Jahren 2019 bis 2021 für Städte/Gemeinden mit insgesamt mindestens 20.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. Hierbei muss in mindestens einem Sammelgebiet ein Ident-System zur Erfassung der Leerungshäufigkeit zum Einsatz gekommen sein (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus privaten Haushalten mittels Schadstoffmobil in mindestens einem Gemeinde- oder Stadtgebiet. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Sundern, Rathausplatz 1, 59846 Sundern
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://support.cosinex.de/abrufbar.
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang der Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW" erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende
Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5VYYMM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.