FE 08.0265/2020/FRB - Automatisierte Herstellung von Fugen in Verkehrsflächen aus Beton Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 08.0265/2020/FRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 08.0265/2020/FRB - Automatisierte Herstellung von Fugen in Verkehrsflächen aus Beton
FE 08.0265/2020/FRB - Automatisierte Herstellung von Fugen in Verkehrsflächen aus Beton
Der Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Straßenoberbauten kommt insbesondere vor dem Hintergrund der Erhöhung der Nachhaltigkeit im Straßenbau eine hohe Bedeutung zu. So leisten dauerhafte Konstruktionen durch lange Erhaltungsintervalle beispielsweise einen Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Erhöhung der Verfügbarkeit. Eine Grundvoraussetzung ist die Erzielung einer hohen technischen Qualität sowie einer hohen Prozessqualität, die das Fundament der drei Säulen der Nachhaltigkeit Soziales, Ökonomie und Ökologie darstellen und vor allem in den Prozessphasen der Planung und der Herstellung festgelegt bzw. gesteuert werden.
In den vergangenen Jahren wurden zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Fugensystemen bereits Weiterentwicklungen im Bereich der Fugenfüllprodukte sowie der Prüftechnik zur Ansprache der System- und Materialperformance vorgenommen. Einen entscheidenden Einfluss auf die Dauerhaftigkeit des Produktes „Fuge“ besitzt jedoch vor allem auch die Ausführungsqualität. Ziel des Projektes ist die Erhöhung des Digitalisierungs- und Automatisierungsgrades von Technologien zur Herstellung von Fugen in Verkehrsflächen aus Beton mit dem Fokus auf Bundesfernstraßen. Durch moderne Einbauprozesse sollen insbesondere die Produktqualität verbessert und die Prozesssicherheit erhöht werden. Im Ergebnis soll ein Beitrag zur Verlängerung von Lebensdauerzyklen, zur Minimierung des Erhaltungsaufwandes, zur Reduktion von Verkehrsbeeinträchtigungen und zur Ressourcenschonung geleistet werden. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Wirtschaftlichkeit der gesamten Fahrbahnkonstruktion signifikant erhöht werden kann. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen Eingang in die Baupraxis sowie in entsprechende Regelwerke finden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
- Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten, nachzuweisen durch miind. 1 Referenzprojekt aus den letzten fünf Jahren (siehe Referenzliste 1).
- Erfahrung und tiefgehende Kenntnisse im Betonstraßenbau, insbesondere im Bereich Fugensysteme in Betonfahrbahndecken und deren Herstellung, nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2).
- Erfahrung und Fachkenntnisse in der Maschinenentwicklung, nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.