Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße in 68732 Schwetzingen Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.9/4-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]74/380
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße in 68732 Schwetzingen
Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße in 68732 Schwetzingen
Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen
Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße in 68732 Schwetzingen
Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 30.11.2026.
Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraumes zugehen.
Der Auftragnehmer hat das Recht, der Verlängerung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen
Preisanpassungsklausel:
Die im Preisblatt genannten Preise werden für die Dauer des Vertrages als Festpreise festgesetzt. Eine Erhöhung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Abweichend hiervon kann frühestens ab dem 01.12.2023 aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung betreffend des vor Ort eingesetzten Personals eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen.
Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Änderungen sowie auch die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich seinen Beschäftigten gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise jeweils zu 40 % um die Lohnänderung, welche die als Küchenhilfen eingesetzten Mitarbeiter betreffen, angepasst werden. Dass bei anderen Mitarbeitergruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt, bleibt unberücksichtigt.
Die Änderungen der Vergütungssätze treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist.
Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt.
Ebenfalls abweichend von den Sätzen 1 und 2 können frühestens zum 01.12.2023 und dann weiter immer jährlich zum 01.12. gestiegene Wareneinstandskosten geltend gemacht werden. Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens ein Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. u., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Die gestiegenen Wareneinstandskosten werden dabei für eine Erhöhung zum 01.12.2023 wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" des Statischen Bundesamtes zwischen den Monaten September 2022 bis August 2023 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für Anpassungen zum 01.12. der Folgejahre.
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand August geteilt durch den Indexstand September (Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreichte der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100 - 100 = 4,8 %)
Die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise werden dann jeweils zu 40 % um die ermittelte durchschnittliche prozentuale Erhöhung des Verbraucherpreisindexes angepasst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:
1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Nr. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6 - Erklärung Nachunternehmer und / oder Anlage 8 - Erklärung Eignungsleihe).
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt "Anlage 8a - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt "Anlage 6a - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise nach Nrn. III.1.1.) 1) bis 4) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6a bzw. 8a). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung / -ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister / vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als sechs Monate sein;
2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung;
4) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;
5) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG);
6) ggf. Anlage 6 - Erklärung Nachunternehmer;
7) ggf. Anlage 6a - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer;
8) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft;
9) ggf. Anlage 8 - Erklärung Eignungsleihe;
10) ggf. Anlage 8a - Verflichtungserklärung Eignungsleihe.
11) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):
Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (mindestens drei Hauptmahlzeiten am Tag für Flüchtlingsunterkünfte, Betreuungseinrichtungen oder Kliniken) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens:
a) 5 Mio. EUR für Personenschäden,
b) 3 Mio. EUR für Sachschäden,
Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen.
Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung.
zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen
1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (mindestens drei Hauptmahlzeiten am Tag für Flüchtlingsunterkünfte, Betreuungseinrichtungen oder Kliniken) eingesetzt worden sind.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
2) Mindestens zwei vergleichbare Referenzobjekte (Verpflegungsdienstleistung mit mindestens drei Hauptmahlzeiten am Tag für Flüchtlingsunterkünfte, Betreuungseinrichtungen oder Kliniken) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung, der gesamten Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge, Angabe ob die Verpflegung mit mindestens drei Hauptmahlzeiten am Tag erfolgt, Nennung der über die bisherige Vertragslaufzeit durchschnittlich zu verpflegenden Personen und Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail.
Zu 2) Nennung von mindestens zwei entsprechenden Referenzen.
Die Verpflegungsleistung muss mindestens drei Hauptmahlzeiten am Tag beinhalten.
Die Verpflegungsleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein.
Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Nr. IV.2.2) maßgeblich.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 07.07.2022, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Nr. IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YRJU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]