Projektbüro FLEX Referenznummer der Bekanntmachung: 50EE2106
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dlr.de/rd/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektbüro FLEX
Das Projektbüro FLEX soll vier Bereiche adressieren:
Schnittstelle zwischen RFA und weiteren nationalen Förderinstitutionen, ESA, an der Implementierung der Mission FLEX beteiligten (deutscher) Industrie und den For-schergruppen in Deutschland zu den Missionszielen von FLEX;
Erstellung eines Nutzungskonzepts der Mission FLEX und der Mitwirkung an der Definition der Datenprodukte von FLEX; Identifizierung von Defiziten in der Mission und Erstellung von Maßnah-men/Konzepten zur Beseitigung (Gap-Analyse und Konzept); und Öffentlichkeitsarbeit.
Das Projektbüro dient dazu, die ESA Earth Explorer Mission FLEX (FLuorescence EXplorer) einer wissenschaftlichen Nutzergemeinde in seine operationellen wie auch Nutzungsmöglichkeiten zu vermitteln. Dadurch soll bei Start der Mission eine deutsche Wissenschaftsgemeinde aufgebaut sein, die FLEX Daten für ihre Forschungszwecke dann nutzen und anwenden. Darüber hinaus ist Ziel, diese Mission in der allgemeinen deutschen Öffentlichkeit zu vermitteln, so dass sich nicht nur der Sinn der Mission erschließt, sondern auch Nutzungsmöglichkeiten gerade in Deutschland auftun.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote, ohne Verhandlungen, durchzuführen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Um die gewünschte und wichtige Scharnierfunktion zwischen RFA und der ESA Mission einnehmen zu können, muss der AN Mitglied der MAG sein.
Des Weiteren muss der AN deutsche Interessen wahrnehmen und die Mission innerhalb DE so vermarkten, dass deutsche Institutionen und Unternehmen ausreichend und prominent an der Missions-Ergebnisverwertung beteiligt sind. Daher muss der AN ein deutscher Vertreter in der MAG sein.
Der AN muss über eine breite Aufstellung in Bereich der Pflanzen-Photosynthese-Forschung und deren Ableitung aus Fernerkundungsdaten verfügen. Dies beinhaltet, dass er mit verschiedenen Messtechniken zu Photosynthese von Pflanzen vertraut ist.
Darüber hinaus muss der AN weltweit wissenschaftlich vernetzt sein.
Mögliche Anbieter
Potentielle Anbieter aus der Photosynthese-Forschung an Pflanzen sind:
- Forschungszentrum-Jülich
- Julius-Thünen-Institut
- Universität Bonn, Fakultät für Agrarwissenschaften
- Universität Hohenheim
- Humboldt Universität Berlin
Aus dem Kreis der vorgenannten möglichen Anbieter ist nur das Forschungszentrum Jülich (FZJ) mit Prof. Uwe Rascher in der MAG der Mission FLEX vertreten. Alle anderen deut-schen Einrichtungen haben keinen Vertreter in der MAG der Mission FLEX. Somit verbleibt nur ein möglicher Anbieter.
Im Ergebnis kann der geplante Auftrag aufgrund des oben genannten Kriteriums, dass der AN in der MAG der Mission vertreten sein muss, nur von Prof. Rascher (FZJ) erbracht werden.
Es gibt keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen für die zu vergebenen Leistungen.
Der mangelnde Wettbewerb darf nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter sein. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber die Auftragsbedingungen und -voraussetzungen nicht derart einengen bzw. präzisieren darf, dass sie wie zugeschnitten auf einen einzigen AN sind.
Im vorliegenden Fall bestimmen sich die Auftragsparameter nach dem Bedarf der RFA. Das Alleinstellungsmerkmal des Forschungszentrums Jülich beruht auf der Notwendigkeit, dass der Bieter deutsches Mitglied in der MAG ist. Im Ergebnis kann der geplante Auftrag aus technischen Gründen nur von Prof. Rascher vom FZJ erbracht werden.
§ 14 Abs. 6 VgV steht der Anwendung des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV im Ergebnis nicht entgegen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektbüro FLEX
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB).
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB).
4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB).
5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat( § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).