Lieferung von 10 Wasserstoffbussen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-dueren.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vias-bus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 10 Wasserstoffbussen
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von 10 wasserstoffbetriebenen Niederflur-Solobussen nebst Wartung des Antriebsstrangs.
Jeweils 5 Busse werden von der Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH und der VIAS Bus GmbH beschafft.
Ein Bieter erhält den Zuschlag auf beide Lose, wenn sein Angebot unter Berücksichtigung des Gesamtpreises insgesamt wirtschaftlicher ist als die Summe der wirtschaftlichsten Angebote zum jeweiligen Los.
5 Wasserstoffbusse für die BTG
Düren
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 5 Niederflur-Solobussen mit lokal emissionsfreiem Fahrantrieb mittels Wasserstoff. Es muss sich um Neufahrzeuge handeln. Die Busse müssen komplett barrierefrei sein. Es dürfen nur Niederflurbusse angeboten werden; Low-Entry-Busse sind daher ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Verwendungszweck der Fahrzeuge ist der überwiegende Einsatz im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 PBefG oder Art. 2, 3 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 im Land Nordrhein-Westfalen. Zudem werden die Busse im Schüler- und Gelegenheitsverkehr eingesetzt.
Die Fahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr und den Einsatz als Linien- und Schulbus nach der StVZO zugelassen sein.
Bestimmte Ausstattungsmerkmale, die in den Vergabeunterlagen dargestellt werden.
5 Wasserstoffbusse für die VIAS Bus
Düren
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 5 Niederflur-Solobussen mit lokal emissionsfreiem Fahrantrieb mittels Wasserstoff. Es muss sich um Neufahrzeuge handeln. Die Busse müssen komplett barrierefrei sein. Es dürfen nur Niederflurbusse angeboten werden; Low-Entry-Busse sind daher ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Verwendungszweck der Fahrzeuge ist der überwiegende Einsatz im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 PBefG oder Art. 2, 3 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 im Land Nordrhein-Westfalen. Zudem werden die Busse im Schüler- und Gelegenheitsverkehr eingesetzt.
Die Fahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr und den Einsatz als Linien- und Schulbus nach der StVZO zugelassen sein.
Bestimmte Ausstattungsmerkmale, die in den Vergabeunterlagen dargestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register (nicht älter als 6 Monate)
2. Kurze Unternehmensdarstellung
3. Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt (in Teil B 03 der Vergabeunterlagen enthalten)
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (grds. 2019, 2020, 2021).
2. Eigenerklärung über den Umsatz mit den ausgeschriebenen Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (grds. 2019, 2020, 2021).
3. Erklärung, dass spätestens 10 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000,- pro Schadensfall besteht oder abgeschlossen und den Auftraggebern nachgewiesen wird. Die Versicherung wird für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorgehalten.
1. Benennung von mindestens 3 Referenzen über vergleichbare früher ausgeführte Aufträge über die Lieferung von mindestens je 5 Elektrobussen (Länge ca. 12 Meter, Beförderungskapazität ca. 70 Personen) für den ÖPNV aus den letzten 3 Jahren; mit Angaben zum Projekt, zur Projektgröße, der Leistungszeit, dem Namen des Auftraggebers und des Ansprechpartners mit Telefonnummer. Es kann sich hierbei um Busse mit einem konventionellen Elektroantrieb oder solche handeln, bei denen bereits die Wasserstofftechnologie zum Einsatz kam.
2. Benennung von mindestens 1 Referenz über vergleichbare früher ausgeführte Aufträge über die Lieferung von mindestens 3 Elektrobussen mit Wasserstofftechnologie (Länge ca. 12 Meter, Beförderungskapazität ca. 70 Personen) für den ÖPNV aus den letzten 3 Jahren; mit Angaben zum Projekt, zur Projektgröße, der Leistungszeit, dem Namen des Auftraggebers und des Ansprechpartners mit Telefonnummer. (Wenn der Bewerber bereits eine Referenz mit Wasserstoffbussen vorgelegt hat (siehe Nr. 1), muss keine zusätzliche Referenz eingereicht werden.)
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Es soll dabei insbesondere dargelegt werden, auf welchem Stand das Unternehmen hinsichtlich der Entwicklung von Wasserstoffantrieben ist, mit welchen Partnern diesbezüglich ggf. zusammengearbeitet wird, welche Konzepte zur Fortentwicklung der Technologie bestehen und welche Maßnahmen zur Einhaltung des Liefertermins ergriffen werden.
4. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
5. Erklärung zur jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens gestaffelt nach Berufsgruppen in den letzten 3 Jahren (grds. 2019, 2020, 2021).
Alle an der Ausführung des Auftrages beteiligten Personen müssen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterwiesen werden und dies muss dokumentiert werden. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten. Spätestens im Auftragsfall muss zu Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit den genannten Konditionen abgeschlossen werden oder bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die VIAS Bus GmbH ist kein Sektorenauftraggeber i.S.d. § 100 GWB, sondern beteiligt sich aufgrund förderrechtlicher Vorgaben an dem vorliegenden Vergabeverfahren.
Die Auftraggeber behalten sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
Des Weiteren behalten sich die Auftraggeber vor, die Ausschreibung aufzuheben, wenn im Kreis Düren bis zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt (30.06.2023) keine Wasserstofftankstelle (ggf. als mobiles Provisorium) errichtet ist, mit der die ordnungsgemäße Betankung der Wasserstoffbusse vor Ort sichergestellt werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/