Rückbau alter zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) zum Neubau am Europaplatz in Mönchengladbach
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.new.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau alter zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) zum Neubau am Europaplatz in Mönchengladbach
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH und die Stadt Mönchengladbach planen den Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) am Europaplatz am Hauptbahnhof in Mönchengladbach.
Im Vorfeld der Neubaumaßnahme ist in einem ersten Schritt ein kompletter Rückbau des alten Omnibusbahnhofs durchzuführen.
Der derzeitige Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) am Hauptbahnhof in Mönchengladbach wurde im Jahr 2000 fertiggestellt und am 19. August 2000 eröffnet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Schadstoffausbauten, der zerstörungsfreie Ausbau von zur Wiederverwertung vorgesehenen Bauteilen und der Abbruch der Bausubstanz des Omnibusbahnhofes in zwei Abbruchphasen einschließlich der Verfüllung von entstandenen Fundament- und Baugruben sowie die ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Ausbau- und Abbruchmaterialien.
Der Rückbau des ZOB muss dabei in zwei Abbruchphasen erfolgen.
Mönchengladbach
Abbruchphase 1: Geplant vom 21.09.2022 - 20.12.2022.
Rückbauumfang: Fingerbussteige Nr. 5-13 z. T. inkl. Fundamente, Betriebsgebäude mit Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und Teilabbruch Keller, Toilettenanlage, Überdachung Fußgängerüberweg zur Schillerstraße,
Teilabbruch Reste ehem. Fußgängertunnel zum Hauptbahnhof.
Abbruchphase 2: Geplant vom 16.10.2023 - 01.12.2023.
(Aufgrund umfassender Abstimmungen zur Bauablaufplanung ist eine Verschiebung dieses Termins wahrscheinlich! Dem Auftragnehmer wird eine Vorlaufzeit von mind. sechs Wochen eingeräumt) Rückbauumfang: Längsbussteige Nr. 1-4 inkl. Fundamente, Überdachung zwischen Betriebsgebäude und den Längsbussteigen, Teilabbruch Reste ehem. Fußgängertunnel zum Hauptbahnhof.
Im Betriebsgebäude, der Toilettenanlage und in dem verbliebenen Restbauwerk des ehemaligen,
unterirdischen Fußgängertunnels sind Bauschadstoffe bzw. schadstoffbelastete Bausubstanz vorhanden. Im Vorfeld des eigentlichen Abbruchs dieser Bauwerke werden daher Schadstoffausbauten erforderlich.
Einige Bauteile des Busbahnhofes (hier: Doppelträger-Stahlstützen Bussteig 13, Stahlbauteile Überdachung Bussteig 6, Kunstbilder "Gladbacher Köpfe", farbige Glasscheiben der Dachlandschaft),
werden durch den AG einer Wiederverwertung zugeführt. Diese Bauteile sind vor bzw. während der Rückbauarbeiten zerstörungsfrei zu demontieren und gemäß den Anweisungen des AG zu behandeln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
2) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters, § 6a EU Nr. 1 VOB/A.
1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt sein. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
zu 2) gefordert wird ein Mittelwert von mind. 1.500.000,00 €/Jahr über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1) Vorlage von 3 vergleichbaren Referenzprojekten. In diesen muss vom Bewerber das Gewerk Abbruch ausgeführt worden sein.
2) Es müssen mindestens 6 festangestellte Facharbeiter (abgeschlossene Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker, od. vergleichbar) aktuell und im Mittel der letzten 3 Jahre im Unternehmen angestellt sein, die zur Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten vorgesehen sind. Der AN muss dem AG nachweisen, dass der vorgesehene Projektleiter gleichwertige Projekte erfolgreich geleitet hat.
zu 1) gefordert wird eine Mindestauftragssumme von 200.000,00 € je Referenzobjekt.
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und -die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Interessierte Bieter werden gebeten, sich unterwww.subreport.de/E19898389 zu registrieren (kostenlos) und die Vergabeunterlagen dort herunterzuladen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform seitens des Auftraggebers erfolgt nicht.
2. Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich elektronisch über subreport einzureichen. Zur Wahrung der Angebotsfrist ist der Eingang des digitalen Angebots in Textform nach § 126b BGB entscheidend. Angebote ausschließlich in Papierform, per E-Mail oder Telefax oder Angebote, die über das Bieterkommunikationstool im elektronischen Projektraum eingereicht werden, sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen. Anfragen von Bietern sind ebenfalls ausschließlich elektronisch über subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte werden seitens der ausschreibenden Stelle ebenfalls nur elektronisch über subreport erteilt. Die Vergabestelle behält sich vor, Anfragen, die nicht bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.