Estricharbeiten, Staudinger-Gesamtschule Referenznummer der Bekanntmachung: 2020004944
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Estricharbeiten, Staudinger-Gesamtschule
Estricharbeiten, Staudinger-Gesamtschule
Freiburg i. Br.
Staudinger-Gesamtschule, Staudingerstr. 10, 79115 Freiburg.
Neubau mit Stadtteilbibliothek, Kinder- und Jugendtreff, 1. Bauabschnitt, Phase Il.
Estricharbeiten:
Schwimmender Estrich ca. 6 000 m2, Heizestrich ca. 280 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Estricharbeiten, Staudinger-Gesamtschule
Ort: Uhlstädt-Kirchsaal
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i.Br.
Staudinger-Gesamtschule, Staudingerstr. 10, 79115 Freiburg.
Neubau mit Stadtteilbibliothek, Kinder- und Jugendtreff, 1. Bauabschnitt, Phase Il.
Estricharbeiten:
— Schwimmender Estrich ca. 6 000 m2,
— Heizestrich ca. 280 m2.
Ort: Uhlstädt-Kirchsaal
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Land: Deutschland
NT3:
Durch eine Verzögerung eines Vorgewerkes musste der Estrich abgestellt und im Nachgang als
schnell aushärtender Epoxidharzestrich hergestellt werden.
Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber irn Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht voraussehen konnte. Auch der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht verändert.Die Arbeiten des bestehenden Auftrages und den Arbeiten des Nachtrages hängen wechselseitig voneinander ab. Zudem ist die Leistung ein Teil der beauftragten Leistung, welche aufgrund vonVerzögerungen der Vorgewerke nach hinten geschoben werden musste.