Technoseum - Vergabe von Dampfliefercontracting-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/634
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.technoseum.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technoseum - Vergabe von Dampfliefercontracting-Leistungen
Vergabe von Dampfliefercontracting-Leistungen zur Versorgung des Technoseum mit Dampf
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen im Rahmen eines Dampfliefercontractingmodells. Der Auftragnehmer schuldet die Planung, Finanzierung, Errichtung, den Betrieb sowie die Unterhaltung einer Dampferzeugungsanlage, mit welcher er das TECHNOSEUM in Mannheim mit überhitztem Dampf bei geringen Umweltbelastungen, hoher Versorgungssicherheit und gleichzeitig möglichst geringen Energiekosten zu versorgen hat. Ziel der Ausschreibung ist die Versorgung der im TECHNOSEUM ausgestellten Dampfmaschine sowie der Dampflok mit überhitztem Dampf.
Der Auftragnehmer entwickelt hierzu ein Anlagenkonzept, bestehend aus einem Dampfkessel der mit Heizöl oder einem alternativen Brennstoff (z.B. Flüssiggas, Synthetischer Kraftstoff, etc.) betrieben wird. Die Einbindung regenerativer Energiequellen ist ausdrücklich gewünscht und spiegelt sich in den Zuschlagskriterien wider.
Der Auftragnehmer kann seinen verwendeten Primärenergieträger grundsätzlich frei wählen und eine technologieoffene Dampfversorgung realisieren.
Der Auftrag umfasst auch die Demontage und Entsorgung der vorhandenen (Bestands-)Dampferzeugungsanlage in den Räumlichkeiten des TECHNOSEUM.
Für weitere Einzelheiten, insbesondere betreffend technische Details, wird auf die "Funktionale Leistungsbeschreibung" verwiesen.
Im Vorfeld der Angebotsabgabe hat jeder Bieter in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Ortsbesichtigung der Liegenschaft, auf welcher die Dampflieferung im Rahmen des Dampfliefercontracting-Modells angeboten wird, vorzunehmen. Die Liegenschaftsbegehungen sind im Zeitraum
vom 27.06. bis 01.07.2022
geplant. Interessierte Bieter sollen dementsprechend ihr Interesse an der Durchführung einer Liegenschaftsbegehung zum Zwecke der Angebotsabgabe gegenüber dem in der Anlage "Projektverantwortliche", dort unter Ziff. 1, genannten Ansprechpartner (per E-Mail) spätestens bis zum
24.06.2022
erklären und einen konkreten Begehungstermin abstimmen.
Mit Angebotsabgabe hat jeder Bieter die Durchführung einer Liegenschaftsbegehung und die Berücksichtigung der daraus gewonnenen Erkenntnisse bei der Angebotserstellung zu bestätigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind im Bereich Energiespar- oder Energieliefer-Contracting in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 2 Mio. EUR für Umweltschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
(2) Eigenerklärungen über Referenzprojekte:
(a) Referenzen "Dampfliefercontracting":
Eigenerkläungen über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Dampfliefercontracting mit vergleichbarem Leistungsumfang aus den letzten drei Jahren
(b) Referenzen "Energieliefer- oder Energiespar-Contracting":
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Energieliefer- oder Energiespar-Contracting mit vergleichbarem Leistungsumfang aus den letzten drei Jahren
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
(1) Eigenerklärung über mindestens ein geeignetes Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich "Dampfliefercontracting" mit vergleichbarem Leistungsumfang aus den letzten drei Jahren
(2) Eigenerklärung über mindestens ein geeignetes Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich "Energieliefer- oder Energiespar-Contracting" mit vergleichbarem Leistungsumfang aus den letzten drei Jahren
Eine Mehrfachverwertung ein und derselben Referenz zur Erfüllung der Mindestanforderungen ist nicht möglich. Es sind mindestens eine Referenz "Dampfliefercontracting" und zusätzlich mindestens eine separate Referenz "Energieliefer- oder Energiespar-Contracting" (somit insgesamt zwei Referenzen) vorzulegen.
Die geforderten Mindestreferenzen sind je Angebot nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.
Die Einreichung von mehr als zwei Referenzen "Dampfliefercontracting und mehr als zwei Referenzen "Energieliefer- oder Energiespar-Contracting" ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRVYU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.