Rahmenvereinbarung Mehrgasmessgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: B 21.00 - 0007/20/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Mehrgasmessgeräte
Rahmenvereinbarung über Mehrgasmessgeräte (MGMG), geeignet zur Integration in ein CBRN-Messsystem
Beschaffung von Mehrgasmessgeräten (MGMG) sowie der für die Instandhaltung benötigten zugehörigen Leistungen (Verschleißteile/Verbrauchsmaterial, Wartung und Reparatur)
Die MGMG müssen geeignet sein zur Integration in ein CBRN-Messsystem (d. h. in die neuen CBRN-Erkundungswagen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)).
Mit Zuschlag wird ein Auftrag erteilt über die Lieferung von Serienmustern (9 Stck.) und Schulungsleistungen für BBK-Mitarbeiter.
Ferner werden mit Zuschlag zwei Rahmenvereinbarungen geschlossen:
-eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von MGMG inkl. Zubehör (bis zu je 550 Stck. (Schätzmenge, entspricht der Höchstmenge)) für den neuen CBRN-Erkundungswagen
-eine Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen für die MGMG (Verschleißteile/Verbrauchsmaterial, Wartung und Reparatur) mit einem Schätzwert (entspricht dem Höchstwert) von 7.775.000 €.
Verlängert werden kann ausschließlich die Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen (Verschleißteile/Verbrauchsmaterial, Wartung und Reparatur der MGMG). Die Auftraggeberin kann diese Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils drei Jahre verlängern.
Die Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen (Verschleißteile/Verbrauchsmaterial, Wartung und Reparatur der MGMG) kann zwei Mal um jeweils drei Jahre verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Servicevertretung in Deutschland
Gemäß § 12 Abs. 4 der Besonderen Vertragsbedingungen für Instandhaltungsleistungen sind Wartungen und kleinere, einfache Reparaturarbeiten von einer deutschen Servicevertretung auszuführen. Die Geräte dürfen für Wartungen und kleinere, einfache Reparaturarbeiten nicht ins Ausland verbracht werden.
Die in Deutschland befindliche Servicevertretung des Bieters muss über mindestens 3 Mitarbeiter verfügen, die für die Durchführung der Instandhaltungsleistungen eingesetzt werden können und die bezüglich der instand zu haltenden MGMG folgende Anforderungen erfüllen: Umfassende Kenntnisse über das Messprinzip, umfassende Kenntnisse der Funktionsweise, Bedienung, Instandhaltung und Wartung des Messgeräts.
Die Anzahl entsprechender Mitarbeiter sowie die Anschrift der Servicevertretung sind im Angebot anzugeben. Hierzu nutzen Sie bitte den Vordruck Informationen zum Bieter und zur angebotenen Leistung.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Es müssen Lieferungen von Mehrgasmessgeräten nachgewiesen werden. Die Geräte müssen an mindestens zwei verschiedene Auftraggeber geliefert worden sein. Jede Lieferung muss aus mindestens 10 Mehrgasmessgeräten bestanden haben.
o Es müssen Instandhaltungsleistungen (Wartung, Kalibrierung oder Reparatur) für Mehrgasmessgeräte nachgewiesen werden. Instandhaltungsleistungen müssen für mindestens zwei verschiedene Auftraggeber erbracht worden sein.
o Deckt eine Referenz beide Teilbereiche (Lieferung und Instandhaltung) ab, so wird sie entsprechend auf die beiden Teilbereiche angerechnet. Die Forderung nach den o. g. Anzahlen an verschiedenen Auftraggebern bleibt unberührt.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
• Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Qualitätssicherung
Legen Sie eine von einer akkreditierten Stelle ausgestellte Zertifizierung gem. ISO 9001 vor. Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt, sofern Sie die Gleichwertigkeit nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen enthält die o. g. Verlängerungsoption.
Grund: Die Nutzungsdauer der MGMG wird 48 Monate deutlich überschreiten. Instandhaltungsleistungen werden entsprechend länger benötigt.
Die Option auf Vertragsverlängerung wird nur dann ausgeübt, wenn ein entsprechender Bedarf besteht und die Vertragsverlängerung vergaberechtlich zulässig ist.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen sind, neben dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und dem Beschaffungsamt des BMI, die folgenden weiteren öffentlichen Auftraggeber abrufberechtigt:
Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem Kaufhaus des Bundes (KdB) berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder.
Dies sind im Einzelnen:
• Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW:
die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden
(Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
• Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG:
die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des
Innern, für Bau und Verkehr.
• Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin:
die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die
Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei.
• Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
• Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen:
Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als
Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der
Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.
• Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG:
Die Freie und Hansestadt Hamburg.
• Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG Hessen:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
• Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
• Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:
die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und
Hildesheim.
• Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
• Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
• Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG:
die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land.
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem. § 3 SächsBRKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.
• Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA:
die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden;
das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde.
• Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG:
die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutzbehörde; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
•Die folgenden Standorte der Analytischen Task Force (ATF) des Bundes:
Landeskriminalamt Berlin, KT 61
Berufsfeuerwehr Dortmund
Berufsfeuerwehr Essen
Berufsfeuerwehr Hamburg
Berufsfeuerwehr Köln
Berufsfeuerwehr Leipzig
Berufsfeuerwehr Mannheim
Berufsfeuerwehr München
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.