Stromausschreibung Stadt Wegberg 2022/2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022AR000005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wegberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41844
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Stadt Wegberg 2022/2023/2024
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Stadt Wegberg, Menge ca. 4.769.286 kWh pro Jahr; Lieferzeitraum 01.05.2022 - 01.01.2025
Teillos 1 Stadt Wegberg
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Wegberg, Lieferzeitraum: 01.05.2022 - 31.12.2022, Liefermenge ca. 3.179.524 kWh
Teillos 2 Stadt Wegberg
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Wegberg, Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2023, Liefermenge ca. 4.769.286 kWh
Der Angebotspreis ist in Euro je Kilowattstunde je Jahr anzugeben!
Teillos 3 Stadt Wegberg
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Wegberg, Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2024, Liefermenge ca. 4.769.286 kWh
Der Angebotspreis ist in Euro je Kilowattstunde je Jahr anzugeben!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Stadt Wegberg
Ort: Mönchengaldbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Stadt Wegberg
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 3 Stadt Wegberg
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt. IV.2.6) Bindefrist
Des Angebotes in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens 15.11.2021. Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen;
von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Der
öffentliche Auftraggeber wird vor der Vergabe einen Auszug aus dem Vergaberegister gemäß § 8 des Gesetzes
zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in
Nordrhein-Westfalen anfordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).