Stadt Köln - Nachverdichtung Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-Vorinformation-26-2
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Köln - Nachverdichtung Schulen
Um den steigenden Schulplatzbedarf zu decken prüft die Stadt Köln derzeit, ob es im Umfeld bestehender Gymnasien die Möglichkeit der "bauliche Nachverdichtungen" zum Beispiel über Modulbauten/Container oder Anmietungen von Gebäuden gibt.
Nachverdichtung Schulen Köln
Diese Veröffentlichung hat zum Zweck, einen Überblick über für die bauliche Nachverdichtung in Betracht kommende Flächen zu erhalten, da kurzfristig neue Gymnasialplätze inklusive Fachräumen und weiterer benötigter Infrastruktur geschaffen werden müssen, um dem steigenden Schulplatzbedarf gerecht zu werden.
Die Stadt Köln ruft Eigentümer und Mieter/Pächter, die in den nachfolgend beschriebenen Bereichen über anzumietende Gebäude oder Flächen verfügen und grundsätzlich bereit sind, diese zu vermieten, zu verkaufen oder zu verpachten, auf, diese der Stadt Köln zu melden (nähere Informationen zum Meldeverfahren finden sich unter VI.). Dabei müssen sich die Flächen/Gebäude in fünfminütiger fußläufiger Entfernung von den nachfolgend genannten Schulen befinden (das heißg, circa 500m Entfernung), da die Schüler*innen in der Lage sein müssen, in der Dauer der Pause die Räumlichkeiten zu erreichen.
Bezirk Schule
1 Alte Wallgasse 10 [Königin-Luise-Schule]
1 Georgsplatz 10 [Kaiserin-Augusta-Schule]
1 Georgsmühlengasse 4 [Hansa-Gymnasium]
1 Kartäuserwall 40 [Humboldt-Gymnasium]
1 Schaurtestraße 1 [Deutzer Gymnasium]
1 Severinstraße 241 [Friedrich-Wilhelm-Gymn.]
1 Thusneldastraße 15-17
1 Vogelsanger Straße 1 [Gymnasium Kreuzgasse]
2 Sürther Straße 55 [Gymnasium Rodenkirchen]
3 Aachener Straße 744
3 Biggestraße 2 [Apostelgymnasium]
3 Leybergstraße 1 [Hildegard-von-Bingen-Schule]
3 Nikolausstraße 51-53 [Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium]
3 Nikolausstraße 55 [Schiller-Gymnasium]
3 Ostlandstraße 39 [Georg-Büchner-Gymnasium]
3 Neue Sandkaul 29 [Gymnasium in Widdersdorf]
3 Zusestraße 47
4 Ottostraße 87 [Albertus-Magnus-Gymnasium]
4 Rochusstraße 147 [Montessori-Gymnasium]
5 Blücherstraße 15-17 [Leonardo-da-Vinci-Gymnasium]
5 Castroper Straße 7 [Erich-Kästner-Gymnasium]
5 Escher Straße 247 [Dreikönigs-Gymnasium]
6 Fühlinger Weg 4 [Heinrich-Mann-Gymnasium]
6 Schulstraße 18 [Gymnasium Köln-Pesch]
7 Heerstraße 7 [Lessing-Gymnasium]
7 Humboldtstraße 2-8 [Stadtgymnasium Porz]
7 Nachtigallenstraße 19-21 [Maximilian-Kolbe-Gymnasium]
8 Hardtgenbuscher Kirchweg 100 [Heinrich-Heine-Gymnasium]
8 Kantstraße 3 [Kaiserin-Theophanu-Schule]
9 Düsseldorfer Straße 13 [Rhein-Gymnasium]
9 Genovevastraße 58-62 [Genoveva-Gymnasium]
9 Graf-Adolf-Straße 59 [Hölderlin-Gymnasium]
9 Kattowitzer Straße 52 [Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium]
Hinweis: Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Beschaffungsvorgang. Der Erwerb, die Miete oder die Pacht von Grundstücken, vorhandenen Gebäuden oder anderem unbeweglichem Vermögen sowie Rechten daran unterliegt nach § 107 Absatz 1 Nummer 2 GWB nicht dem Vergaberecht. Ein Anspruch auf den Abschluss von Verträgen besteht nicht. Die Abfrage ist unverbindlich und begründet als solche keine gegenseitigen Rechte und Pflichten.
1. Taugliche Flächen/Gebäude sind an folgende Email-Adresse zu melden: [gelöscht]
2. Dabei ist die genaue Adresse anzugeben sowie kurz darzustellen, ob es sich um unbebaute Flächen oder Gebäude handelt. Sollte ein Exposé existieren, kann dieses gern mit eingereicht werden. Auch Fotos, Lagepläne oder Ähnliches, welches für eine erste Bewertung im Hinblick auf die Tauglichkeit der Fläche von Relevanz sein könnten, können gern mit eingereicht werden.
3. Die Stadt Köln prüft nach Eingang, ob die Fläche grundsätzlich in Betracht kommt. Ist dies der Fall, wird sich die Stadt Köln an den Eigentümer/Pächter/Mieter wenden.
Hinweis: Da der Erwerb, die Miete oder die Pacht von Grundstücken, vorhandenen Gebäuden oder anderem unbeweglichem Vermögen sowie Rechten daran nach § 107 Absatz 1 Nummer 2 GWB nicht dem Vergaberecht unterliegt, kann die Stadt Köln unmittelbar mit dem Eigentümer/Pächter/Mieter in Kontakt treten.
4. Für den Fall, dass zu einem Schulstandort mehrere Flächen benannt werden, behält sich die Stadt Köln vor, bei der Auswahl objektive Kriterien anzulegen (dabei kommen in Betracht: Nähe zum Schulgrundstück innerhalb des Radius, Größe, Zustand, das heißt, direkt nutzbar oder erst herzurichten).
5. Hinweis zu Ziffer II.3) Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung: da es sich nicht um vergabepflichtige Vorgänge handelt (siehe Nummer 3), wird keine Veröffentlichung erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCW9