Reinigungsdienstleistungen - LWL-Klinik Hemer Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-020-32-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen - LWL-Klinik Hemer
Übernahme diverser Reinigungsleistungen in den organisatorisch zur LWL-Klinik Hemer (Hans-Prinzhorn-Klinik) gehörenden Einrichtungen.
Ausführungsorte sind die Einrichtungen der LWL-Klinik Hemer
in 58675 Hemer, 58636 Iserlohn und 58840 Plettenberg.
Ziel der Vergabe ist es, einen kompetenten und zuverlässigen Auftragnehmer zu finden, der ab dem 01.11.2022 diverse Reinigungsleistungen in der LWL-Klinik Hemer - Hans-Prinzhorn-Klinik sowie in den angeschlossenen Einrichtungen übernimmt. Insgesamt ergibt sich aktuell hier eine Reinigungsgrundfläche von rund 38.000 m². Hinzu kommen weitere Leistungen wie die Bettenaufbereitung und Schlussdesinfektion.
Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vor Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich durch beide Vertragsparteien gekündigt werden. Details sind den Vertragsbedingungen (Anlage D1) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltendenFassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG nicht vorliegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Es ist die für die Auftragsausführung zuständige Niederlassung anzugeben. Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen (hier Unterhaltsreinigung) anzugeben.
Es ist die Anzahl der Mitarbeiter-/innen im Bereich der zu vergebenen Leistungen anzugeben.
Es sind mind. 3 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (regelmäßige Unterhaltsreinigung in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen etc. mit mindestens 100 Betten/Plätze) vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen ist im Zweifel zu erläutern. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es sind Vertragsbedingungen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW und eine Vereinbarung über die Verpflichtung zur Geheimhaltung des Berufsgeheimnisses nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Eventuelle Fragen zur Vergabe sind in elektronischer Form an die genannte Ansprechperson bis zum 05.07.2022 zu richten.
Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister, dem Gewerbezentralregister und dem Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.