Miet-Dienstleistungsvertrag für die Bereitstellung und Full- Service-Wartung von Digital-Kopier-Multifunktionsgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 17 8-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miet-Dienstleistungsvertrag für die Bereitstellung und Full- Service-Wartung von Digital-Kopier-Multifunktionsgeräten
Miet-Dienstleistungsvertrag für die Bereitstellung und Full-Service-Wartung von 64 Digital-Kopier- bzw. Multifunktionsgeräten mit einer Laufzeit von 48 Monaten ab dem 01.02.2023
Stadtgebiet Heidelberg
Zu vergeben ist ein Miet-und Dienstleistungsvertrag für die Bereitstellung und Full-Service-Wartung von 64 Digital-Kopier- bzw. Multifunktionsgeräten mit einer Laufzeit von 48 Monaten ab dem 01.02.2023, der zum 31.01.2027 endet.
Die Leistung besteht in der Bereitstellung und Betreuung von 64 Geräten an Standorten in Schul- bzw. Verwaltungsgebäuden der Stadt Heidelberg gemäß den nachfolgenden Leistungsmerkmalen (Ziffer II) sowie dem beigefügten Geräteverzeichnis.
Zudem ist der Auftraggeberin die Option einzuräumen, im ersten Jahr der Vertragslaufzeit nach Bedarf weitere Geräte für den Einsatz in Dienststellen im Stadtgebiet von Heidelberg abzurufen. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz abzugeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in
Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder
bei der Industrie und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Von ausländischen Unternehmen sind in diesem Fall entsprechende Nachweise des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats zur Berufsausübung vorzulegen.
Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Von ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des
Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vorzulegen.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in
Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigun die folgenden Nachweise anzufordern:
Bescheinigungen einer zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder Nierderlassungsstaats über Insolvenz, Liquidität oder Zahlungsunfähigkeit
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist dem Angebot eine Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder
privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer für Rückfragen beizufügen.
maximal 5 Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 74137
Land: Deutschland
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de