HyExperts - Regionen-Verbund AachenPLUS, hier: Erstellung eines Integrierten Wasserstoff-Verkehrskonzeptes Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]413
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HyExperts - Regionen-Verbund AachenPLUS, hier: Erstellung eines Integrierten Wasserstoff-Verkehrskonzeptes
Erstellung eines Integrierten Wasserstoff-Verkehrskonzeptes für HyExperts - Regionen - Verbund AachenPLUS.
Kreisverwaltung Düren Bismarckstr. 16 52351 Düren
Auftraggeber ist der Kreis Düren, stellvertretend für die Region AachenPLUS, bestehend aus den Kreisen Euskirchen, Heinsberg und Düren sowie der Städteregion Aachen und den Städten Aachen und Kerpen (Im Folgenden: Region AachenPLUS).
Gegenstand der Leistung ist die Erstellung einer phasenbasierten Gesamt-Roadmap zum Aufbau einer regionenübergreifenden Wasserstoffwirtschaft. Hierzu soll durch die Analyse der aktuellen Aktivitäten, spezifischen Potentialanalysen und technoökonomischen Bewertungen von Technologiepfaden, ein ganzheitlicher Ansatz für eine umfassende Wasserstoffwirtschaft und ein Wasserstoff-Verkehrssystem abgeleitet werden.
Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag erfolgt insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderung des Projekts.
Die grundsätzliche Projektdauer beträgt 12 Monate. Geplanter Start ist 27.05.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung eines Integrierten Wasserstoff-Verkehrskonzeptes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYJQA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.