Bundesstadt Bonn, 41-351475 (Los 2), Bewachung der Ausstellungsräume und Besetzung der Leitstelle im Kunstmuseum Bonn -aufgeteilt in 2 Lose- Referenznummer der Bekanntmachung: 41-351475 (Los 2)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, 41-351475 (Los 2), Bewachung der Ausstellungsräume und Besetzung der Leitstelle im Kunstmuseum Bonn -aufgeteilt in 2 Lose-
41-351475
Bewachung der Ausstellungsräume und Besetzung der Leitstelle im Kunstmuseum Bonn -aufgeteilt in 2 Lose-
Besetzung der Leitstelle im Kunstmuseum Bonn
Bonn
Los 2: Besetzung der Leitstelle im Kunstmuseum Bonn:
Besetzung der Leitstelle zum Schutz des Objektes "Kunstmuseum Bonn" insbesondere gegen Eigentumsdelikte, Hausfriedensbruch, Beschädigung und Feuer über 24 Stunden pro Tag; Sicherstellung von Betriebsabläufen.
Für die Besetzung der Leitstelle wurde ein Leistungsumfang von voraussichtlich rd. 8.943 Stunden per anno ermittelt.
Bei den ermittelten Stundenzahlen für Los 2 handelt es sich um Richtwerte; Abweichungen sind vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewachung der Ausstellungsräume im Kunstmuseum Bonn
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50170
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFDMX7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de