BLB DU / Kalkar / Von-Seydlitz-Kaserne, Neubau Bürogebäude internationales Haus für NSE´s / Objektplanung Gebäude(020-21-00748) Referenznummer der Bekanntmachung: 020-21-00748
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB DU / Kalkar / Von-Seydlitz-Kaserne, Neubau Bürogebäude internationales Haus für NSE´s / Objektplanung Gebäude(020-21-00748)
Es handelt sich um Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude für die Leistungsphasen 1-3 und 5-9.
Direkt mit Vertragsschluss beauftragt werden Leistungsphasen 1 und teilweise 2 (ES-Bau).
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der BLB behält sich vor, erforderliche weitere Leistungsphasen / Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Genaueres ist den Vertrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Von-Seydlitz-Kaserne Römerstraße 122-130 47546 Kalkar, BLB NRW Duisburg Friedrich-Wilhelm-Straße 12 47051 Duisburg
In der von-Seydlitz-Kaserne wird gemäß dem liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzept ein Neubau für
die nationalen Unterstützungselemente (NSE) der Streitkräfte der USA, der Niederlande und Belgien
als internationales Haus auf der Liegenschaft gefordert. Zur adäquaten Unterbringung soll im Bereich
des derzeitigen Gebäudes 23 ein Büro- und Lagergebäude nach nationalem Standard für die
Gaststreitkräfte errichtet werden. Die zu planenden Flächen sind: Gemeinschafts-, Aufenthalts-,
Familien- und Kommunikationsraum, Büros, Großraumbüros, Konferenz- und Besprechungsräume,
Server- und Kopierraum, Küche, Lagerräume, Poststelle mit Büro, Verkaufsraum mit Lagerbereich,
Sportraum, Sanitär- und Umkleideräume und Waschraum. Die beiden bisher genutzten Gebäude 25
und 32 sind nicht wirtschaftlich sanierbar und werden nach der Fertigstellung des Neubaus
abgerissen.
Zuerst ist die ES-Bau Teil V aufzustellen, nach Prüfung und Genehmigung erfolgt die Erstellung der EWBau.
Nach Genehmigung der Vorlage wird die weitere Beauftragung zur Baudurchführung der
geplanten Maßnahme beauftragt.
Die Termine sehen wie folgt aus:
- Unterlage aufgestellt 01.01.2023
- Unterlage anerkannt 01.01.2024
- EWBau Planungsauftrag 01.02.2024
- EWBau aufgestellt 01.06.2025
- EWBau anerkannt 01.12.2025
- Bauauftrag der OFD 01.01.2026
- Baubeginn auf der Baustelle 01.01.2027
- Bauübergabe 01.08.2028
- Rechnungslegung 01.04.2029
Besichtigungen, Rückbau- und Neubauarbeiten sind organisatorisch und terminlich frühzeitig mit dem
Nutzer abzustimmen. Die Liegenschaft befindet sich in einem militärischen Gebiet (Sondergebiet
Bund).
Direkt mit Vertragsschluss beauftragt werden Leistungsphasen 1 und teilweise 2 (ES-Bau).
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der BLB behält sich vor, erforderliche weitere Leistungsphasen / Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe FUNKE POPAL STORM fps Architektur und Generalplanung GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fps-architektur.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY99B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de