Neubau Klimaerlebniswelt (KEW) Oerlinghausen: Erd- und Entwässerungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 159/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Klimaerlebniswelt (KEW) Oerlinghausen: Erd- und Entwässerungsarbeiten
Der Kreis Lippe plant den Bau eines Gebäudes für die „Klimaerlebniswelt Oerlinghausen“. Dabei handelt es sich um ein Ausstellungsgebäude mit einer überbauten Fläche von ca. 800 qm und einem Gebäudevolumen von ca. 4.700 cbm. In der Ausstellung wird der Klimawandel interaktiv dargestellt und Antworten auf die drängenden Fragen der Klimafolgenanpassung erarbeitet. Die Errichtung der Klimaerlebniswelt Oerlinghausen (KEW) wird im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. In diesem Verfahren werden die Leistungen wie unter II.2.4) dargestellt ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die KEW wird aufgrund des Einsatzes moderner multimedialer und multisensualer Effekte einen hohen Erlebnisfaktor besitzen, der auf eine große Zielgruppe von Besuchenden ausgerichtet ist. In Verbindung mit der Vermittlung von Informationen zu Klimaschutz, Klimawandel und bereits notwendigen Anpassungsmaßnahmen durch den Menschen ergibt sich ein überregionales Alleinstellungsmerkmal. Das Vorhaben dient darüber hinaus der Stärkung des Verbundes touristischer Infrastrukturen wie auch der wirtschaftlichen Weiterentwicklung des gewerblichen Tourismussektors insgesamt. Wesentlich für den Bau und Betrieb der KEW ist die Verankerung von Nachhaltigkeitsansätzen, die sich in vielen Umsetzungsbereichen wiederspiegeln.
überbaute Fläche ca. 800 qm
Gebäudevolumen ca. 4.700 cbm
Innenhöhen der Ausstellungsräume bis 5,60 m
BGF ca. 680 qm
Aussenfassade ca. 900qm
Innenwände ca. 530qm
Dachfläche ca. 680qm
Das Objekt wird auf einer ehemaligen Liegewiese des Freibades Oerlinghausen in nachhaltiger Holzrahmenbauweise errichtet. Auf der Westseite wird das Grundstück durch eine Fernwärmeleitung tangiert. Auf der Ostseite befindet sich ein Gehweg mit einer Stromversorgungsleitung. Die Recyclingbeton Bodenplatte wird über zwei Hauptabwasserkanälen errichtet. Die Fassade wird als hinterlüftete Holzfassade erstellt. Die Dächer der einzelnen Baukörper werden in Flachdachbauweise aufgebaut und mit Gründächern ausgestattet. Die transparenten Bauteile der Fassaden werden teilweise in Pfosten-Riegelkonstruktion errichtet, teilweise in rahmenloser Verglasung, teilweise in herkömmlicher Fensterkonstruktion mit Verschattungsanlage. Im gesamten Gebäude wird ein Hohlraumboden vorgesehen. Die Bodenoberflächen werden mit Parkett ausgestattet. An den Dachinnenseiten werden abgehängte Akustikdecken angebracht. Das Gebäude wird mit einem modernen nachhaltigen Haustechnikkonzept ausgerüstet. Das Gebäude ist ebenerdig und schwellenlos erreichbar und betretbar, sodass eine überwiegende Barrierefreiheit gewährleistet ist. Die Außenanlagen werden in einem naturnahen Erlebniskonzept angelegt.
Es wird hier das Gewerk 300.10 Erd- und Entwässerungsarbeiten ausgeschrieben. Weitere Mengen und Details entnehmen sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Registereintragung (Angabe darüber, ob der Bieter im Handelsregister, in die Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind zur Bestätigung auf Anforderung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Kein Ausschlussgrund nach § 6e VOB/A (EU): Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 6e EU. Sollte für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegen, es aber Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen haben, sieht der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 6f VOB/A (EU) davon ab, das Unternehmen auszuschließen.
Die Eignung ist im Übrigen durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind auf Aufforderung die im Formblatt 124 oder in der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nach Anforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Dies gilt gleichfalls für Angebote präqualifizierter Bieter, sofern der Auftraggeber nach Sichtung der im Präqualifikationsverzeichnisses hinterlegten Unterlagen weitere Nachweise verlangt.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe – § 6d VOB/A (EU)). Dazu hat der Bieter die entsprechenden Nachweise (siehe oben sowie Ziffern III.1.2 und III.1.3) der eignungsleihenden Unternehmen sowie die verpflichtende Zusagen der Unternehmen, dass dem Bieter diese Kapazitäten auch zur Verfügung stehen, einzureichen.
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.);
— Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung seitens des Bieters; Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung sowohl vom Hauptunternehmen als auch von allen Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Anforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen);
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen ist auf Anforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt werden)
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 5 Kalenderjahren ausgeführt wurden. (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers mindestens 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
— Angaben zu den Arbeitskräften (Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen) Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Anforderung des Auftraggebers die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.