Hill-Speicher, Am Mittelhafen 42, Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 325
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster, Westfalen
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wfm-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hill-Speicher, Am Mittelhafen 42, Münster
Metallbau- und Schlosserarbeiten im Rahmen des Umbaus des Hill-Speichers in Münster zu einem Ruderverein und einem soziokulturellen Zentrum, bestehend u.a. aus:
- Stahltreppenkonstruktionen
- Geländerkonstruktionen
- Handläufen
- Vordächern
48155 Münster, Westfalen
Der Umfang der Leistung beinhaltet u.a.:
- ca. 7500 kg Stahlkonstruktionen
- ca. 35 m2 Gitterostbeläge und 45 Stk Gitteroststufen
- ca. 200 m Geländerkonstruktionen
- ca. 100 m Handläufe
- 8 Stk Vordächer
- Umbauarbeiten an Bestandsgeländern
- Stahlprofile als Bodenabschluss
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlosserarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remagen
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster, Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser
Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]