GCC - 410-01 - Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: 410-01 - Sanitär
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2350000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-calw.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe24.de
Abschnitt II: Gegenstand
GCC - 410-01 - Sanitär
GCC - 410-01 - Sanitär
Calw
1 St. Zentrale Wasseraufbereitung (Enthärtung, Umkehrosmose, Behälter, Pumpenanlage) 1 St. Fettabscheider mit Vorbehälteranlage 2 St. Pumpstationen für Abwasserhebeanlagen 6 St. Sanitärverteiler ca. 730 St. Sanitäreinrichtungsgegenstände ca. 50 St. Feuerlöschwasser Einspeise- und Entnahmeschränke ca. 16.000 m Edelstahlrohr für Trinkwasser- und Feuerlöschwasserinstallationen ca. 400 m Kunststoffrohr PP-H für VE-Wasserinstallationen ca. 4.900 m Kunststoffrohr für Schmutzwasserinstallationen ca. 1.200 m Stahl- und Gussrohr für Schmutz- und Regenwasserinstallationen ca. 6.100 m Dämmung für Trinkwasserinstallationen in Trockenbau- und Sanitärvorwänden ca. 2.550 m Dämmung für Schmutzwasserinstallationen in Trockenbau- und Sanitärvorwänden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GCC - 410-01 - Sanitär
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfalzgrafenweiler
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72285
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.