Neuanmietung Polizeidienstgebäude BI Innenstadt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33611
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bielefeld.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Neuanmietung Polizeidienstgebäude BI Innenstadt
Neuanmietung eines Polizeidienstgebäudes im Auswahlgebiet Bielefeld-Innenstadt für das Polizeipräsidium Bielefeld. Der Auftragnehmer muss ein Grundstück anbieten, auf dem er das Polizeidienstgebäude errichtet (Neu- oder Umbau) und an den Auftraggeber vermieten wird.
Auswahlgebiet Bielefeld-Innenstadt
Auftraggeber ist das Land Nordrhein-Westfalen, dieses vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Polizeipräsidium Bielefeld.
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Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrages über ein nach den Anforderungen des Auftraggebers zu planendes und zu errichtendes/umzubauendes Polizeidienstgebäude auf einem im definierten Auswahlgebiet in der Bielefelder Innenstadt gelegenen und vom Auftragnehmer bereitzustellenden Grundstück einschließlich verschiedener typischer Leistungen des Gebäudebetriebes. Der Auftragnehmer hat im Rahmen seiner Planungs- und Bauleistung polizeispezifische technische Anforderungen zu berücksichtigen bzw. umzusetzen.
Der Mietvertrag sieht eine Laufzeit von 20 Jahren vor. Für den Auftraggeber gibt es eine (einseitige) Verlängerungsoption für einmalig 5 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]